Klosterschulen

[591] Klosterschulen (Scholae claustrales, Sch. monasticae), 1) Unterrichtsanstalten in Klöstern, od. von Mönchen u. Nonnen besorgt. Sie entstanden im 5. Jahrh. u. man unterrichtete in denselben nur die dem Kloster früh übergebenen Oblaten, bes. in der Theologie u. den Klostergebräuchen; aus ihnen gingen die Mönche u. Nonnen dann hervor. Später wurden die K. erweitert u. an vielen Klöstern gab es Schulen, worin Laienkinder unterrichtet wurden, die nicht alle in den geistlichen Stand traten. In diesen wurde anfänglich nur das sogenannte Trivium (Grammatik, Rhetorik, Dialektik) gelehrt, seit Karl dem Großen auch das Quadrivium (Musik, Arithmetik, Geometrien, Astronomie) mithin die Sieben Freien Künste. Die Lehrbücher in den K. waren die Encyklopädie von Martianus Capella u. De VII disciplinis von Cassiodor. Seit 817 zerfielen die K. in Scholae interiores, in welchen nur die dem Klosterleben geweihten Kinder unterrichtet wurden, u. in Scholae exteriores od. canonicae, zu deren [591] Besuch die Genehmigung des Bischofs erforderlich war. K. welche unter bischöflicher Aufsicht standen, hießen Domschulen. In Deutschland ordnete KM der Große solche K. an, u. sie waren lange die einzigen gelehrten Bildungsanstalten. Alle Gelehrten des mittleren Zeit gingen aus ihnen hervor (vgl. Deutsche Literatur II.), die in Men aus denen der Benedictiner. Die berühmtesten im Mittelalter waren die zu Fulda, Korvey u. Hirsau. Mit dem Verfall der Klöster kämm auch die K. in Verfall, u. in einigen Ländern, die sich der Reformation anschlössen, wurden wahrend derselben die Einkünfte mehrer Klöster zur Stiftung von Gelehrtenschulen verwendet, welche noch jetzt die Namen K., Domschulen, Fürstenschulen etc. führen. In dm jetzigen wirklichen K. wird nur noch Elementarunterricht ertheilt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 591-592.
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