Monate

[378] Monate (Menses), 1) Zeitabschnitte im Laufe eines Jahres, welche durch das Umkreisen des Mondes um die Erde bestimmt werden. Nach Verschiedenheit der Rücksichten, welche hierbei zunächst genommen werden, unterscheidet man: a) M. nach astronomischen Bestimmungen (Astronomische M.): aa) als Hauptabtheilungen: aaa) den Siderischen M., die genaue Zeit eines völlig beendigten einmaligen Umlaufes des Mondes um die Erde, nach welcher am Himmel der Mond wieder auf derselben Stelle wie zu Anfang erscheint = 27 Tage, 7 Stunden 43 Minuten 111/2 Secunden; bbb) den Synodischen M., die Dauer eines völligen Mondwechsels, für dessen Anfang der astronomische Eintritt des Neumondes bestimmt wird = 29 Tage 12 St. 44 Min. 3 Sec.; ccc) den Sonnenmonat, genau den 12. Theil eines Sonnenjahres, als Grundlage des bürgerlichen M-s = 30 Tage 10 St. 19 Min. 4 Sec. Nimmt man für Bestimmung des letzteren die Zeit wahr, welche die Sonne braucht, um genau ein Himmelszeichen od. 30° eines größten Kreises zu durchlaufen, so zeigen sich in der Länge eines jeden Sonnenmonats Differenzen, welche bis auf 2 Tage 23 Min. sich erstrecken, indem ein solcher Sonnenmonat während des Durchgangs der Sonne durch das Zeichen des Krebses, 31 Tage 10 St. 52 Min., während des Durchgangs derselben durch das Zeichen des Steinbocks aber nur 29 Tage 10 St. 29 Min. beträgt. bb) Minder beachtete Unterscheidungen: aaa) Periodischer M., die Zeit, wenn der Mond in seinem einmaligen Umlaufe wieder dem vorigen Punkte der Ekliptik begegnet (wegen Vorrücken der Nachtgleichen); etwa 7 Secunden kürzer, als der siderische; bbb) Drachenmonat, welcher durch die Rückkehr des Mondes zu demselben Knoten bestimmt wird; 2 St. 37 Min. 35 Sec. kürzer als der siderische; ccc) Anomalistischer M., binnen welcher Zeit der M. zu seinem Perigäum od. Apogäum zurückkehrt; 5 St. 35 Min. 26 Sec. länger als der siderische. b) Bürgerliche M., wie sie zu Eintheilung des Jahres für gewöhnliche Lebensverhältnisse nach ganzen Tagen bestimmt werden; sie sind aa) entweder mit dem Sonnenjahre in Verbindung gebracht (Bürgerliche od. Sonnenmonate), wie solche die gemeinen Kalender aufstellen, von theils 30 (April, Juni, September, November), theils 31 Tagen (Mai, Juli, August, October, December), mit Ausnahme des Februar. Im gewöhnlichen Leben hebt jeder M. mit Mitternacht des letzten Tages des vorherigen M-s an; Astronomen aber fangen ihn vom Mittage jedes ersten Monatstages an. bb) In einem Mondenjahre (s.u. Jahr 1) A) b) haben die darnach bestimmten Mondmonate (Synodische M.) wechselsweise 30 u. 29 Tage. Hiermit kommt cc) der Erleuchtungsmonat überein, welchen die Türken u. andere orientalische Völker von dem Wiedererscheinen der Mondsichel am Himmel, bis u. mit der Zeit rechnen, wo der Mond, nachdem er als Neumond unsichtbar war, abermals neu erscheint. Vgl. Jahr, Jahresrechnung, Kalender. 2) Im gemeinen Leben auch Periode von vier Wochen; 3) in Wechselsachen Zeit von 30 Tagen; 4) in Handelssachen auch Zeit von einem Monatstag zum folgenden der Zahl nach gleichen, z.B. vom 20. Februar bis 20. März.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 378.
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