Oppenheim

[318] Oppenheim, 1) Kreis in der großherzoglich hessischen Rheinprovinz; 43,020 Ew.; 2) Stadt darin am Rhein, über welchen eine fliegende Brücke führt, u. an der Hessischen Ludwigsbahn (Mainz-Worms); Sitz des Kreisamts u. eines Friedensgerichts, 2 Hauptkirchen: die evangelische Katharinenkirche (1262–1439 erbaut), u. die katholische Franciscanerkirche, u. eine Simultankapelle auf dem Kirchhof; Hospital, Weinbau; 2900 Ew. Auf der Höhe, an welche sich O. anlehnt, die Ruinen der ehemaligen Reichsburg Landskron, 1130 unter Kaiser Lothar II. mit festen Werken umgeben. – O. war im 8. Jahrh. eine königliche Villa, welche Karl der Große 774 dem Kloster Lorsch schenkte; 1008 erhielt es Marktrecht, 1147 erwarb es Konrad III. wieder für das Reich, u. der Ort verdankte den Hohenstaufen viele Rechte; um 1220 wurde es Reichsstadt u. in der Mitte des 13. Jahrh. vom König Wilhelm wegen seiner Anhänglichkeit an die Hohenstaufen[318] an den Erzbischof von Mainz verpfändet. 1254 unterwarf es sich dem König Wilhelm; 1315 bis 1353 war es wieder an den Erzbischof u. seit 1375 an den Kurfürsten von der Pfalz verpfändet; diese Pfandschaft ging 1559 von der älteren Heidelberger Linie auf die Pfalz-Simmerische Linie über. 1565 ward die Reformation eingeführt; 1620 wurde O. von den Spaniern unter Spinola, im December 1631 von den Schweden, 1634 wieder von den Kaiserlichen erobert u. besetzt, worauf öfter Besitzwechsel zwischen Franzosen, Spaniern u. Kaiserlichen eintrat; 1648 kam O. an den Pfalzgrafen zurück u. 1685 an Pfalz-Neuburg. Im Oct. 1688 wurde O. von den Franzosen besetzt u. zu Pfingsten 1689 völlig zerstört; 1742 kam es an Pfalz-Sulzbach. Die französischen Republikaner besetzten O. 1789 bei ihrer Invasion in Deutschland, u. es wurde als Cantonsort zum Arrondissement Mainz, Departement du Mont-Tonnère, geschlagen; 1814 wurde O. nach Vertreibung der Franzosen von den Alliirten besetzt u. 8. Juli 1816 an das Großherzogthum Hessen gegeben. Vgl. W. Franck, Geschichte der ehemaligen Reichsstadt O., Darmst. 1859.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 318-319.
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