Pfingsten

[2] Pfingsten (v. gr. Pentekoste, der 50. Tag), 1) bei den Juden der Schluß des Passah u. hieß Fest der Wochen, weil an demselben sieben Wochen von Ostern an gerechnet um sind, Fest der Erstlinge, weil an demselben Gott die Erstlinge von der Webegarbe geopfert wurden, Fest der Ernte, wen man an demselben Gott für die Wohlthaten der Ernte dankte. Es war eines der großen Jahresfeste der Juden, an welchem alle Männer in Jerusalem erschienen, wurde aber nur einen einzigen Tag gefeiert. Die Juden beobachteten dieselben Gebräuche wie am Sabbath. Außerdem opferten sie zwei gesäuerte Brode von Weizenmehl (Erstlinge der Ernte), eines für den Hohenpriester, das andere für die Priesterordnung, zwei einjährige Lämmer, eine Ziege. Nach Einigen wurde dieses Fest auch dem Andenken an die Gesetzgebung auf Sinai geweiht. Die heutigen Juden begehen dasselbe zwei Tage, an welchen jede Arbeit ruht, die Gassen mit Gras bestreuet, Fenster u. Häuser mit Blumen geschmückt u. grüne Kränze auf dem Haupte getragen werden 2) Das dritte hohe Fest des christlichen Kirchenjahres, zum Andenken an die Ausgießung des Heiligen Geistes am jüdischen P. nach Apostelgeschichte 2, 1–12, zwei auch drei Tage (Pfingstfeiertage) gefeiert. Sichere Spuren der Feier des Pfingstfestes finden sich erst seit dem 4. Jahrh. Aus dem jüdischen P. hervorgegangen, wurde das christliche P., wie dieses, Anfangs auch nur Einen Tag, nach Aufhebung der Quinquagesima aber sieben Tage gefeiert; durch Decret des Constanzer Concils 1094 wurde die Feier auf drei u. in den meisten protestantischen Ländern seit Anfang des 19. Jahrh., wie die anderer großer Feste, auf zwei Tage beschränkt. Da in der alten Kirche P. die dritte feierliche Taufzeit war, so wurde sonst in der Katholischen Kirche am Pfingstsonnabend die Firmung (s.d.) vorgenommen u. hat sich in manchen protestantischen Ländern noch jetzt die Sitte erhalten, an diesem Feste die Katechumenen zu confirmiren. Aus alter Zeit stammen noch mancherlei Pfingstgebräuche, so die Pfingstmaien; wie die Juden am Pfingstfeste den Tempel u. die Synagogen, Straßen u. Häuser mit grünen Zweigen schmückten, u. auch die Germanen das zu dieser Zeit fallende Sommerfest im Mai unter den grünenden Birken mit Tanz u. Ausschmückung ihrer Wohnungen mit jungem Buschwerk feierten, so bepflanzten die ältesten Christen die Gräber der Märtyrer mit grünen Bäumen od. schmückten sie mit grünen Zweigen; dieser Schmuck wurde dann auf die Kirchen übertragen, u. namentlich die früh grünende u. duftende Birke (Maje) gewählt, welche aus den Domanialhölzern verabreicht wurde; seit Anfang des vorigen Jahrh. sind jedoch die Pfingstmaien aus der Kirche verbannt u. nur die Küster erhalten aus dem Kirchenärar od. aus der Forstkasse eine Vergütung für das ihnen dadurch entgangene Emolument; die Aufstellung der Maien vor od. in Häusern, bes. an den Thüren u. den Fenstern, ist aber vielfach geblieben. Wie ferner die Juden ihr P. unter freiem Himmel u. auch die Heiden ihr Maifest mit Tänzen unter Bäumen feierten, so wird auch noch mehrfach in Deutschland von den Landleuten vom zweiten Pfingstfeiertage an drei Tage lang um eine eigens dazu aufgerichtete u. geschmückte Birke od. anderen Baum der Pfingsttanz gehalten; anderwärts werden zu diesen Tänzen besondere Laubhütten (Pfingstlauben) errichtet u. der Tanz unter denselben gehalten. In den Städten hielt im Mittelalter zu dieser Zeit die wehrbare Mannschaft ihre Waffen- u. Schießübungen, Pfingstschießen, woraus die jetzigen Vogel- u. Scheibenschießen hervorgegangen sind. Auch die Zünfte feierten um diese Zeit ihre Feste, u. die Fleischer führten dabei einen mit Blumen u. Bändern behängten Ochsen, Pfingstochs, in Procession unter Musikbegleitung in der Stadt umher u. schlachteten dann denselben, worauf ein Schmaus erfolgte. Auch kommt noch bei Landgemeinden u. bei Zünften das Pfingstbier vor, eine Quantität Bier, welche bei deren Versammlungen in der Pfingstwoche auf Kosten des Gemeinde- od. Zunftseckels getrunken wird; Pfingsthühner, Pfingstkäse, Pfingstkorn, Pfingstlamm, Naturalzins, welcher zu Pfingsten an den Grundherrn abgegeben wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 2.
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