[69] Schaffrath, Wilhelm Michael, geb. 1814 in Schönau bei Schandau, studirte in Leipzig die Rechtswissenschaften, wurde daselbst Privatdocent, ging aber nach Kurzem zur advocatorischen Praxis über u. wurde zugleich Stadtrichter in Neustadt bei Stolpen. 1845 in den Landtag des Königreichs Sachsen gewählt, gehörte er zur Opposition, ging 1848 nach Frankfurt, wo er in den Funfzigerausschuß u. dann zum Mitglied der Deutschen Nationalversammlung gewählt wurde, in welcher er zur äußersten Linken gehörte; 1849 war er wieder Mitglied der zweiten sächsischen Kammer, gehörte auch hier zur äußersten Linken u. ging nach Auflösung der Ständeversammlung (den 28. April) wieder nach Frankfurt, wurde in den Dreißigerausschuß gewählt u. begleitete das Rumpfparlament nach Stuttgart. Nach der Auflösung des Rumpfparlaments wendete er sich nach der Schweiz, kam 1850 nach Sachsen zurück, nahm seine advocatorische Praxis in Neustadt wieder auf u. siedelte 1856 als Advocat nach Dresden über. Er schr.: Das Wahlrecht der Stadt- u. Landgemeinden gegen die Schreibstubenherrschaft in Sachsen, Lpz. 1847: Die Rechtsgültigkeit der Reichsverfassung vom 28. März 1849, ebd. 1850, u.m.a.; gab heraus: Codex saxonicus (Chronologische Sammlung der gesammten praktisch-gültigen königlich sächsischen Gesetze von 1255 an bis zum Schlusse des Jahres 1840), Lpz. 1842.