[511] Specifisches Gewicht, das Gewicht der Einheit des Volumens, d.i. das Verhältniß der Schwere eines Körpers zu dem Raume, welchen derselbe einnimmt, od. das Verhältniß des Gewichtes eines Körpers zu dem Gewichte eines gleichen Volumens von demjenigen Körper, dessen S. G. man als Einheit angenommen hat. Für feste u. tropfbarflüssige Körper hat man zur Einheit des S-n G-s das Wasser, für gasförmige die atmosphärische Luft angenommen; mithin ist S. G. auch die Zahl, welche sich findet, wenn man das Gewicht eines Körpers durch das Gewicht eines gleichen Volumens Wasser (resp. Luft) dividirt. S. G. ist also ein relativer, nicht für einen einzelnen Körper, sondern nur in Bezug auf einen andern angebbarer Begriff; es ist aber für die Vergleichung verschiedener Körper unter einander eine der wichtigsten charakteristischen Eigenschaften. Man nennt auch S. G. Eigenschwere od. Dichtigkeit, z.B. ist das S. G. des gewalzten Platin 22,100, des Goldes 19, 325, des Bleies 11,352, des Diamants 3,520, des Ebenholzes 1,226, des Tannenholzes 0,55, des Korkes 0,24, des Quecksilbers 13, 598, der englischen Schwefelsäure 1,848, des Terpentinöls 0,872, des Alkohols 0,793, des Wasserstoffgases (im Verhältniß zu atmosphärischer Luft) 0,0693. Da bei verschiedener Temperatur das Wasser, so wie alle Körper eine verschiedene Dichtigkeit, mithin ein verschiedenes S. G. besitzt, so ist hierbei stets der Temperaturgrad zu berücksichtigen u. zu bemerken. A) Bestimmungen des S-n G-s fester Körper. Ein Körper, welcher schwerer ist als Wasser, wird für sich genau gewogen, dann an der einen Wagschale mit einem Haar od. mit einem tarirten Draht aufgehängt u. so in ein Gefäß mit Wasser eingetaucht; aus dem sich hierbei ergebenden Gewichtsverlust, welcher nach dem Archimedischen Princip gleich ist dem Gewichte eines gleichen Volumens Wasser, läßt sich das gesuchte specifische berechnen. Ist der zu wägende Körper leichter als Wasser, so wird derselbe, nach vorherigem Wiegen, durch angehängte Gewichte unter die Oberfläche des Wassers hinabgezogen u. der Gewichtsverlust, welchen die angehängten Gewichte allein erleiden, von dem, welchem sie, mit dem zu wägenden Körper verbunden, unterliegen, subtrahirt, woraus sich das Mindergewicht des letzteren durch Berechnung ergibt. Soll das S. G. eines Körpers bestimmt werden, welcher in kleinen Stücken od. in Pulvergestalt vorliegt, so tarirt man ein gläsernes Fläschchen, füllt dasselbe mit Wasser, wägt es, bringt dann den zu untersuchenden Körper, dessen absolutes Gewicht vorher bestimmt worden ist, in dasselbe u. wägt wieder. Durch jedesmaligen Abzug der Tara des Fläschchens findet man das absolute Gewicht eines gleichen Volumens des pulverförmigen Körpers u. des Wassers, u. der bei der Division beider sich ergebende Quotient ist das S. G. des ersteren. Soll das S. G. von Körpern gefunden werden, welche in Wasser auflöslich sind, so müssen dieselben in eine andere Flüssigkeit eingetaucht werden, in welcher sie unlöslich sind, u. bei übrigens gleichem Verfahren der Unterschied des S-n G-s des angewendeten Fluidums, von dem des Wassers, durch Berechnung ausgeglichen werden. B) Bestimmungen des S-n G-s flüssiger Körper. Man berechnet dasselbe aus der Differenz des Gewichtsverlusts, welchen ein an der Wage aufgehängtes, birnförmiges Stück Glas beim Eintauchen in Wasser u. dann in der zu bestimmenden Flüssigkeit erleidet. Man wägt gleiche Volumina der Flüssigkeiten unmittelbar, indem man ein genau gewogenes, eine bestimmte Quantität Wasser fassendes Glas mit der andern Flüssigkeit füllt u. dann wägt. Da ein in einer Flüssigkeit schwimmender Körper in derselben so tief einsinkt, daß das von ihm verdrängte Volumen der Flüssigkeit eben so viel wiegt, als der ganze schwimmende Körper, so hat man das S. G. von Flüssigkeiten nach dem Einsinken einer graduirten Glasröhre in eine [511] Flüssigkeit berechnet, worauf sich die Herstellung u. Anwendung der Aräometer (s.d.) gründet C) Bestimmung des S-n G-s der Dämpfe u. Gase. Hierbei nimmt man das Gewicht der atmosphärischen Luft bei 0° Thermometer- u. 760 Millimeter Barometerstand als Einheit an. Beim Wägen von Gasen wird ein durch einen Hahn verschließbarer gläserner, mit trockner atmosphärischer Luft gefüllter Ballon, dessen inneres Volumen bekannt ist, gewogen, dann die Luft ausgepumpt u. das unter einer Glocke über Quecksilber befindliche Gas in denselben eingelassen u. abermals gewogen. Zur Ermittlung des S-n G-s eines Dampfes wird nach der Methode von Dumas ein 200 bis 400 Kubikcentimeter innern Raum enthaltender Glasballon, dessen Hals rechtwinklig gebogen u. in eine seine Spitze mit sehr enger Mündung ausgezogen worden ist, mit der in ihm enthaltenen Luft gewogen, darauf gelinde erwärmt, um etwas Luft auszutreiben, dann mit der Spitze in die flüssige od. geschmolzene Substanz, welche in Dampf verwandelt werden soll, eingetaucht (welche beim Erkalten in den Ballon eindringt), wobei nach Umständen, um das Erstarren zu verhüten, der Hals des Letzteren erwärmt, od. bei sehr flüchtigen Substanzen der Bauch desselben, durch Auströpfeln von Äther, erkältet werden muß. Hierauf wird der Ballon in einem Bade von Wasser, Öl, Paraffin od. Chlorzink etwa 30 bis 35° über den Siedepunkt der Flüssigkeit so lange erhitzt, bis man an der Mündung kein Ausströmen von bereits wieder condensirten Dampfbläschen mehr bemerkt, dann schnell die Öffnung zugeschmolzen u. das Gefäß gewogen. Nach dem Erkalten des Ballons bricht man die Spitze desselben unter Quecksilber ab u. entleert das in den Ballon eingetretene Quecksilber in einen graduirten Cylinder u. mißt es. War der Ballon nicht vollständig mit Dampf erfüllt, sondern noch Luft zurückgeblieben, so füllt das Quecksilber nicht den ganzen Ballon an, sondern läßt eine Luftblase zurück, deren Volumen man durch den Versuch bestimmen muß. Vgl. Schwere IV.
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