Union [1]

[226] Union (v. lat.), 1) Vereinigung, Bündniß, Bund; bes. 2) eine Vereinigung mehrer Staaten, s.u. Staatensystem 2). Solche U-en, wodurch mehre Staaten unter Einem Könige verbunden wurden, waren s.d. die Kalmarische Union (s. d) u. die Vereinigung Schottlands mit England 1707, s. England S. 744. Eine freiwillige Verbindung von Staaten mit republikanischer Verfassung ist die der Nordamerikanischen Freistaaten, welche zuerst Ohio, Kentucky u. Tennessee durch den Unionsvertrag vom 17. Sept. 1787 in New York schlossen. 3) Vereinigung von Fürsten od. freien Staaten zu gemeinsamen Absichten; solche U-en sind: a) die Utrechter U. von 1579 zwischen mehren niederländischen Staaten unter Oranien gegen Spanien, s. Niederlande S. 897. b) Die Protestantische od. Evangelische U., die in Folge der Achtsvollstreckung u. Besitznahme Donauwörths 1607, am 4. Mai 1608 von dem Kurfürsten Friedrich von der Pfalz, dem Pfalzgrafen Ludwig Philipp von Neuburg, den Markgrafen Christian u. Joachim Ernst von Brandenburg, dem Markgrafen Georg Friedrich von Baden u. dem Herzog Johann Friedrich zu Württemberg im Kloster zu Ahausen bei Ansbach, zunächst auf zehn Jahre, zur Vertheidigung des protestantischen Glaubens geschlossene Verbindung. Dagegen traten 1609 die Katholischen zur Ligue (s.d. 5) zusammen. Im Jan. 1610 traten der U. der Kurfürst von Brandenburg, der Fürst von Anhalt, mehre Grafen u. die Städte Strasburg, Nürnberg, Ulm, Worms, Speyer, Nördlingen, Heilbronn, Schwäbisch Hall, Rotenburg an der Tauber, Weißenburg am Rhein, Landau, Memmingen, Kempten, Schweinfurt, Weinsheim u. Weißenburg im Nordgau zu Schwäbisch Hall bei. Die zu dieser U. haltenden Reichsstände hießen Correspondirende Stände (Correspondirende Fürsten). Die U. erhielt französische u. holländische Subsidien u. wählte aus ihrer Mitte den Fürsten Christian von Anhalt zum Anführer. 1618 nahm sich die U. in den Böhmischen Unruhen der bedrängten Glaubensbrüder an, sammelte ein Heer u. versprach Friedrich von der Pfalz, dem neugewählten König von Böhmen, Unterstützung, ließ denselben aber im Vergleich zu Ulm im Juni 1620 im Stiche u. bedang sich nur aus dessen pfälzische Besitzungen decken zu können. Nach der Schlacht auf dem Weißen Berg bei Prag trennte sich die U. Vgl. Dreißigjähriger Krieg S. 309. c) U. zu Halle, Bund, welchen 1611 Brandenburg u. Pfalz gegen Kaiser Rudolf II. wegen der Jülichschen Erbschaft schlossen, indem der Kaiser Jülich hatte überfallen u. besetzen lassen; wirklich eroberten die Verbündeten mit Hülfe der Holländer u. Franzosen Jülich zurück. Nach Rudolfs Tode zerfiel die U. von selbst. d) Geheimer Hausvertrag zwischen Kurbaiern u. Kurpfalz, abgeschlossen am 15. Mai 1724, wodurch sich beide Häuser zu ewiger Freundschaft u. gemeinschaftlicher Verwaltung des Rheinischen Reichsvicariats verbanden, wurde am 26. März 1745 erneuert. e) U. zu Frankfurt, den 13. Mai 1744 zwischen Friedrich II., dem Kaiser Karl VII. (von Baiern), Hessen u. Pfalz gegen Österreich geschlossen, s.u. Österreichischer Erbfolgekrieg S. 476. f) Geheimer Vertrag zu Leipzig, am 18. Mai 1745 zwischen Maria Theresia u. Friedrich August II., Kurfürst von Sachsen, um Preußen zu demüthigen u. Schlesien zu theilen. g) U. zu Versailles, am 30. Dec. 1758 zwischen Österreich u. Frankreich gegen Preußen abgeschlossen. h) Das 1850 zwischen Preußen u. den deutschen Kleinstaaten geschlossene Bündniß; daher Unionsparlament, das vom 20. März bis 29. April 1850 in Erfurt tagende Parlament dieser Staaten, s. Deutschland S. 81 f. 4) (Math.), so v.w. Combination erster Klasse, s.u. Combinationslehre B).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 226.
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