Wuth

[443] Wuth, 1) gewaltsamer Ausbruch einer heftigen Leidenschaft, welche sich bes. durch Drang zur Zerstörung ausspricht. In den meisten Fällen sind Zorn u. Rache die Affecte, welche in der W. ihre Befriedigung suchen, doch können auch begehrende Leidenschaften, z.B. die sinnliche Liebe, sich bis zur W. steigern, manche Neigungen, z.B. zum Tanz, zum Spiel etc., eine solche Übermacht gewinnen, daß denselben ohne Berücksichtigung der für sich u. Andere daraus entspringenden verderblichen Folgen zügellos gefröhnt wird u. sie in Tanzwuth, Spielwuth etc. ausarten. So lange die innere Aufregung noch nicht hoch genug gestiegen ist, od. hinreichend mächtige, äußere Hemmungen den Ausbruch der W., bes. der durch den Zorn bedingten, entgegentreten, reflectirt sich dieselbe als stille W. blos noch auf das Gemüth, gleichsam um sich hier erst durch Ansammlung zu stärken u. dann, die Hemmung durchbrechend, mit voller Kraft sich zu entladen, u. dann als ausgebrochene W. aufzutreten, wo sie sich durch wüthenden Blick, Röthe des Gesichts, schnaubenden Athem, Unruhe des ganzen Körpers, Zähneknirschen, Zähneblecken, Schaum vor dem Munde etc. kund gibt. 2) So v. w. Manie od. Tobsucht, s.u. Geisteskrankheiten C); 3) s. Hundswuth; 4) W. der Bienen, s. Bienenwuth.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 443.
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