Mustheil und ⇒ Morgengabe (s.d.) nimmt kein Weib bei ihres Mannes Leib. (S. ⇒ Nahrung.) – Graf, 184, 19.
Erst nach dem Tode des Mannes kann die Frau dazu gelangen, da sie zum Nachlasse gehören, und man [795] niemand vor dessen Tode beerben kann. Stirbt daher die Frau vor dem Manne, so können ihre Erben darauf keinen Anspruch machen.
Mhd.: Musteile und morgengabe en erbit ni chein wib bi ires mannes lib. (Sachsenspiegel, III, 38, 3.)