Wahrzeichen

1. Wahrzeichen muss man nehmen, wie man sie hat.Graf, 84, 103.

Bezieht sich auf die Grenz- und Marksteine, welche zur Abgrenzung anstossender Fluren gesetzt wurden und die in streitigen Fällen den natürlichsten Anhaltpunkt zur Entscheidung von Grenzstreitigkeiten gaben.

Altfries.: Dene werne skelme nime sa ma thene het. (Richthofen, 155, 12.)


*2. Er hat das dresdener Wahrzeichen in seinem Hause. (Sachsen.)


*3. Er schickte sich gut ins dresdener Wahrzeichen.


*4. Er wird zum dresdener Wahrzeichen. (Sachsen.)

M. Hielscher (Dresdener Brückengeschichte vom Jahre 1729) beschreibt dies dresdener Stadtwahrzeichen (ein Steinbild) als: einen auf Händen und Füssen ein herkriechenden Mann, auf welchem ein galantes und junges Frauenzimmer sitzt, so denselben durch den ihm ins Maul gelegten Zaum nach ihrem Willen regiert, und ihm mit der Karbatsche Gehorsam lehrt. Nach der Sage soll sich der Besitzer des Hauses, über welchem das Steinbild von 1550-1714 als Wahrzeichen Dresdens gestanden hat, als in Jahren vorgeschrittener Witwer zu einer zweiten Heirath mit einer sehr jungen Frau entschlossen haben; da er in keiner Beziehung ihren Ansprüchen habe genügen können, sei er, um sie bei guter Laune zu erhalten, ein willenloser Spielball derselben geworden. (Vgl. Illustr. Zeitung 1857, Nr. 716, S. 254.)


[Zusätze und Ergänzungen]

5. Die drei Wahrzeichen Baierns sind: der Schlegel-, Brust- und Nierenbraten.

Der Baier kennt nur Einen Braten: den Kalbsbraten in den genannten drei Gestalten.


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 4. Leipzig 1876.
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