Antejustinianisches Recht

[565] Antejustinianisches Recht, Inbegriff der römischen Rechtsnormen vor Justinian, bestehend in den Gesetzen der zwölf Tafeln, Senats- und Volksbeschlüssen, Edikten der Prätoren und Konstitutionen der Kaiser sowie in den Gutachten berühmter Rechtsgelehrten (responsa prudentium), die durch den Kaiser zur Erteilung solcher Gutachten mit bindender Kraft ermächtigt waren (jus respondendi), Sammlungen der kaiserlichen Konstitutionen dieser Zeit waren der Gregorianische, Hermogenianische und Theodosianische Kodex sowie die sogen. posttheodosianischen Novellen. Unter Justinian wurde das ante justinianische Recht Grundlage der von diesem Kaiser veranstalteten Gesetzsammlungen und ging teilweise in diese über, hörte aber seitdem auf, formelle Geltung zu besitzen und Gegenstand unmittelbaren Studiums zu sein. Für die Gegenwart ist es ein unentbehrliches Hilfsmittel zum Verständnis der justinianischen Gesetzgebung, des Corpus juris, und insofern Quelle des Pandektenrechts. Vgl. »Jurisprudentiae antejustinianae quae supersunt« (hrsg. von Huschke, 5. Aufl., Leipz. 1886); »Collectio librorum juris antejustiniani« (hrsg. von Mommsen, Krüger u. Studemund, Berl. 1877–90, 3 Bde.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 565.
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