[50] Mommsen, 1) Theodor, Altertumsforscher und Geschichtschreiber, geb. 30. Nov. 1817 zu Garding in Schleswig, gest. 1. Nov. 1903 in Charlottenburg, studierte in Kiel Philologie und die Rechte, bereiste 184447 mit Unterstützung der Berliner Akademie Frankreich und Italien für archäologische Studien, redigierte 1848 in Rendsburg die »Schleswig-holsteinische Zeitung«, ward im Herbst 1848 Professor der Rechte in Leipzig, aber wegen seiner Teilnahme an der politischen Bewegung 1850 entlassen. Im Frühjahr 1852 wurde er Professor des römischen Rechts in Zürich, ging 1854 in gleicher Eigenschaft nach Breslau und erhielt, nachdem drei Bände seiner »Römischen Geschichte« erschienen waren, 1858 eine Professur der alten Geschichte in Berlin, wo er mit der Leitung des »Corpus inscriptionum latinarum« (s. Inschriften, S. 859) betraut wurde. 187395 war M. auch ständiger Sekretär der Akademie der Wissenschaften, übernahm später die Redaktion eines Teiles der »Monumenta Germaniae historica«, der »Auctores antiquissimi« und gab selbst die »Chronica minora saec. IV, V, VI, VII« (1894 ff.) heraus. Seine »Römische Geschichte«, bis 46 v. Chr. (Bd. 13, Leipz. 185455; 9. Aufl., Berl. 190204; Bd. 5, das. 1885; 5. Aufl. 1904; Bd. 4 ist nicht erschienen), sein mehrfach übersetztes Hauptwerk, sprach durch die Lebendigkeit der Darstellung und die Kühnheit seiner Ideen an, fand aber auch mancherlei Widerspruch wegen des oft ungerechten Urteils über hervorragende Personen der römischen Geschichte und wegen des allzusehr hervortretenden Anklanges an moderne Verhältnisse. Außerdem sind von seinen Arbeiten hervorzuheben: »De collegiis et sodaliciis Romanorum« (Kiel 1843); »Die römischen Tribus in administrativer Beziehung« (Altona 1844); »Oskische Studien« (Berl. 1845; Nachträge, 1846); »Die unteritalischen Dialekte« (Leipz. 1850); »Corpus inscriptionum neapolitanarum« (das. 1851); »Inscriptiones confoederationis helveticae« (Zürich 1854); »Inscriptiones regni neapolitani latinae« (Leipz. 1852); »Über den Chronographen vom Jahre 354« (das. 1850); »Das Edikt Diokletians de pretiis rerum venalium vom Jahre 301« (das. 1851, Nachtrag 1852); »Die römische Chronologie bis auf Cäsar« (Berl. 1858; 2. Aufl., das. 1859); »Die Rechtsfrage zwischen Cäsar und dem Senat« (Bresl. 1857); »Geschichte des römischen Münzwesens« (das. 1860); »Römische Forschungen« (1. Bd., 2. Aufl., Berl. 1865; 2. Bd. 1879); »Die Stadtrechte der latinischen Gemeinden Salpensa und Malaca« (Leipz. 1855, mit Nachtrag); »Die Chronik des Cassiodorus Senator vom J. 519 n. Chr.« (das. 1861); »Über die Zeitfolge der Verordnungen Diokletians und seiner Mitregenten« (Berl. 1861); »Zwei Sepulkralreden aus der Zeit Augusts und Hadrians« (das. 1864); die Ausgabe der sogen. vatikanischen Fragmente vorjustinianischen Rechts (Bonn 1861) sowie der »Res gestae divi Augusti ex monumentis Ancyrano et Apolloniensi« (Berl. 1865, 2. Aufl. 1883) und die der Pandekten (»Digesta Justiniani Augusti«, das. 186670, 8. Abdruck 1899); »Die Örtlichkeit der Varusschlacht« (das. 1885) u.a. Von besonderm Wert ist sein »Römisches Staatsrecht« (1. Abteil. des mit Marquardt herausgegebenen »Handbuchs der römischen Altertümer«, Bd. 1 u. 2, Leipz. 187176; 3. Aufl. 188788; Bd. 3, 188788); in Bindings »Systematischem Handbuch der deutschen Rechtswissenschaft« erschien sein »Abriß des römischen Staatsrechts« (das. 1893) und »Römisches Strafrecht« (das. 1899). Mit Krüger[50] und Studemund gab er heraus: »Collectio librorum juris antejustianini« (Bd. 13, Berl. 18771890), mit Studemund ferner: »Analecta Liviana« (Leipz. 1873). Endlich begann er noch mit P. Meyer eine neue Ausgabe des »Codex Theodosianus« (Bd. 1, Berl. 1905). Nicht zu vergessen ist seine dichterische Ader, die ihn schon 1843 anläßlich der schleswig-holsteinschen Frage zu patriotischen Gesängen begeisterte (s. auch Storm, Theod.); noch 1879 ließ er mit Ulrich v. Wilamowitz-Möllendorf zehn Gedichte Carduccis in deutscher Übertragung drucken. Nach seinem Tod erschienen Mommsens »Reden und Aufsätze« (Berl. 1905) und »Gesammelte Schriften« (das. 1905, Bd. 1 u. 2). Als Mitglied des Abgeordnetenhauses 18731882, in dem er zur liberalen Partei gehörte, trat er wie Virchow als Gegner Bismarcks hervor. Beim Brande seiner Villa (12. Juli 1880) gingen kostbare Handschriften auswärtiger Bibliotheken (namentlich die »Getica« des Jordanis) zugrunde. M. war seit 1896 Ehrenbürger der Stadt Rom, seit 1897 auch von Charlottenburg. Sein Bildnis s. Tafel »Deutsche Geschichtschreiber« (Bd. 7, S. 679) und Tafel »Medaillen V«, Fig. 5. Im Vorgarten der Berliner Universität soll ihm ein Denkmal errichtet werden. Vgl. Zangemeister, Th. M. als Schriftsteller (ein Verzeichnis seiner Schriften, Heidelb. 1887; fortgesetzt von Jacobs, Berl. 1905); Bardt, Theodor M. (das. 1903); Hirschfeld, Gedächtnisrede auf Theodor M. (das. 1904); Gradenwitz, Th. M. (in der »Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte«; Sonderdruck, Weim. 1904).
2) Friedrich, Rechtsgelehrter, nicht mit dem vorigen verwandt, geb. 3. Jan. 1818 in Flensburg, gest. 1. Febr. 1892, war 184851 Chef des Justizdepartements in Kiel, habilitierte sich nach seiner Vertreibung als Privatdozent in Göttingen, ward daselbst 1858 Professor und machte sich durch »Beiträge zum Obligationenrecht« (Braunschw. 185355, 3 Abtlgn.) und »Erörterungen aus dem Obligationenrecht« (das. 185979, 2 Hefte) bekannt. 1864 zum Appellationsgerichtsrat in Schleswig ernannt, wurde er 1867 in das Oberappellationsgericht für die neuen Provinzen nach Berlin berufen, 1868 aber zum Präsidenten des neuerrichteten evangelisch-lutherischen Konsistoriums für Schleswig-Holstein in Kiel und 1879 infolge Verlegung des Oberpräsidiums der Provinz nach Schleswig zugleich zum Kurator der Universität erhoben. 1884 ward er zum Mitglied des preußischen Staatsrates ernannt. Noch ist von ihm zu erwähnen: »Entwurf eines deutschen Reichsgesetzes über das Erbrecht nebst Motiven« (Braunschw. 1876). Mit Chalybäus gab er heraus: »Die Kirchengemeinde- und Synodalordnung für Schleswig-Holstein« (Kiel 1878).
3) Tycho, Philolog, Bruder von M. 1), geb. 23. Mai 1819 in Garding, gest. 1. Dez. 1900 in Frankfurt a. M., studierte 183843 in Kiel, bereiste 1846 vis 1848 Italien und Griechenland, wurde 1848 Kollaborator am Gymnasium in Husum, aber 1850 nach der Schlacht bei Idstedt vertrieben, 1851 Professor am Realgymnasium in Eisenach, 1856 Rektor der höhern Bürgerschule in Oldenburg, 1864 Direktor des Gymnasiums in Frankfurt a. M. und trat 1885 in den Ruhestand. Zu Pindar lieferte er eine kritische Ausgabe, sein Hauptwerk (Berl. 1864), eine Textausgabe (das. 1866), »Pindaros. Zur Geschichte des Dichters und der Parteikämpfe seiner Zeit« (Kiel 1845), eine Übersetzung (Leipz. 1846, 2. Aufl. 1853) u.a. Sonst heben wir hervor: »Beiträge zu der Lehre von den griechischen Präpositionen« (Heft 13, Frankf. 188687; Heft 4 u. vollständige Ausg., Berl. 1895), »Der Perkins-Shakespeare« (Berl. 1854), eine kritische Ausgabe von Shakespeares »Romeo und Julia« (Oldenburg 1859) und die Schrift »Die Kunst des Übersetzens fremdsprachlicher Dichtungen ins Deutsche« (das. 1858; 2. Aufl., Frankf. 1886).
4) August, Philolog, Bruder des vorigen, geb. 25. Juli 1821 in Oldesloe, studierte seit 1841 in Kiel, wurde 1848 Lehrer in Flensburg, von den Dänen vertrieben 1851 an der Realschule in Hamburg, 1853 Oberlehrer in Parchim, 1864 Konrektor in Schleswig, trat 1883 in den Ruhestand und lebt jetzt in Hamburg. Er schrieb: »Römische Daten« (Parchim 1855); »Beiträge zur griechischen Zeitrechnung« (Leipz. 1856); »Zweiter Beitrag zur Zeitrechnung der Griechen und Römer« (das. 1859); »Heortologie. Antiquarische Untersuchungen über die städtischen Feste der Athener« (das. 1864, neu bearbeitet als »Feste der Stadt Athen im Altertum«, das. 1898); »Athenae christianae« (das. 1868); »Griechische Jahreszeiten« (Schlesw. 1873); »Delphika« (Leipz. 1878); »Chronologie. Untersuchungen über das Kalenderwesen der Griechen« (das. 4883); »Über die Zeit der Olympien« (das. 1891).
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