[88] Auferstehung (A. der Toten, A. des Leibes oder Fleisches, lat. Resurrectio mortuorum), die dereinstige Wiederherstellung des im Tod aufgelösten Menschenkörpers und seine Wiedervereinigung mit der Seele zu neuem, unsterblichem Leben. Die Lehre von einer solchen A. findet sich weder im abendländischen Heidentum noch im ältern Mosaismus, wohl aber im Parsismus. Teils unter den Einflüssen dieser Vorstellung, teils als Konsequenz des Glaubens an ein zukünftiges messianisches Reich bildete sich die e'ehre des spätern Judentums von der A. aus, deren erste Spuren sich bei den Propheten (Jes. 26,19; Hesek. 37, 1 ff.) finden, und die besonders von den Pharisäern gepflegt wurde, die sich ein künftiges Leben nur als Wiederherstellung und A. des Leibes, ja des Fleisches vorstellen konst ten. Aus dem Scheol (Hades, Unterwelt, Totenreich) wird der Messias zunächst die, die an ihn glauben, zu neuem Leben hervorrufen; dann sollen einer weiter entwickelten, auch Offenb. 20, 5. 12 f. vertretenen Lehrweise zu folge nach dem messianischen Reich eine zweite, allgemeine A. und das Gericht folgen. Das Grobsinnliche an dieser Vorstellungsweise ist gesteigert in den Mohammedanismus übergegangen. Eine andre und neue Bedeutung erhält die Lehre von der A. im Christentum (vgl. 1. Kor. 15), wo sie mit den Gedanken des ewigen Lebens und des Reiches Gottes verknüpft und durch die A. Jesu (s. d.) eingeleitet und vorgebildet wird. Im übrigen schließt sich die christliche Lehrweise z. T. an die pharisäisch-jüdische an, während dagegen Paulus von einem himmlischen Auferstehungsleib spricht, zu dem der gegenwärtige in dem Verhältnis des Saatkorns zur Pflanze stehe. In der Lehrentwickelung der christlichen Kirche treten mit der Zeit drei verschiedene Grundrichtungen auf, auf die noch jetzt alle die zahlreichen philosophischen und theologischen Versuche, den Inhalt dieser Lehre näher zu begründen, zurückgeführt werden können. Die einen, an ihrer Spitze die Gnostiker, lassen jede körperliche A. fallen und halten nur die Unauflöslichkeit alles wahrhaft geistigen Lebens fest. Es füllt daher die A. zusammen mit der Wiedergeburt oder sonstwie mit dem Eintritte des höhern Selbstbewußtseins im Menschen. Ihnen gegenüber stehen diejenigen, die eine wirkliche A. des Leibes annehmen, so daß der Auferstehungsleib identisch mit dem jetzigen, aber eine verklärte Form desselben sein soll. Diese Auffassung hat in den Worten »A. des Fleisches« schon in dem sogen. römischen Symbol (s. Apostolisches Glaubensbekenntnis) eine symbolische Feststellung erhalten und ist in die Kirchenlehre übergegangen. Die dritte, schon von dem Alexandriner Origenes, neuerdiuqs von einzelnen Theologen, wie Rothe, vertretene Anschauung geht davon aus, daß der wirksame Geist niemals eines körperlichen Organs entbehren könne, läßt daher die vollendete Persönlichkeit eine vergeistigte Leiblichkeit wiedergewinnen. Die Konsequenz dieser Auffassung ist die Beschränkung der A. auf die geistig gereifte Menschheit, die neuerdings sogen. bedingte Unsterblichkeit.