[406] Breve (v. lat. brevis, kurz), ursprünglich jede kürzere Zuschrift (litterae breves), dann aber besonders ein päpstliches Schreiben, das sich von der Bulle (s.d.) im wesentlichen nur durch die minder feierliche Form unterscheidet, indem es auf dünnes weißes, in länglicher Form geschnittenes Pergament in gewöhnlicher lateinischer Kursivschrift geschrieben und entweder in lateinischer oder auch in italienischer Sprache abgefaßt ist. Von den Privatschreiben des Papstes (den sogen. Chirographa oder Motus proprii) wohl zu unterscheiden, enthält das B. stets offizielle (minder wichtige) Entscheidungen und Verordnungen. Der Papst spricht darin in eigner Person und im einfachen Stil ohne die bei Bullen gebräuchlichen Wendungen und Klauseln, weshalb er sich in der Überschrift mit jeinem Namen samt Zahl nennt (z. B. Leo P. P. XIII) und den Adressaten mit Dilecte (oder Dilectissime) fili anredet. Das B. wird aber nicht vom Papst selber unterzeichnet, sondern bloß vom Segretario dei Brevi oder dessen Substituten unterschrieben und mit dem Geheimsiegel des Papstes, dem sogen. Fischerringe (annulus piscatoris), der den Apostel Petrus in einem Kahne sitzend mit der Umschrift des regierenden Papstes darstellt, in rotem oder grünem Wachs oder durch Ausdruck eines derartigen Stempels in roter Farbe besiegelt, weshalb es auch die Unterschrift hat: »Datum Romae sub annulo piscatoris«. Das B. wird mitunter verschlossen und auf der Außenseite mit der betreffenden Adresse versehen (daher litterae clausae genannt). Leo XIII. hat übrigens durch Erlaß vom 29. Dez. 1878 die Hauptunterschiede zwischen Bullen und Breven beseitigt.