Trinität

[721] Trinität (Trias, Dreieinigkeit, Dreifaltigkeit), nach der christlichen Kirchenlehre die Beschaffenheit des göttlichen Wesens, wonach es unbeschadet seiner Einheit drei Personen, Vater, Sohn und Heiligen Geist, in sich begreift. Die Lehre von der T., die besonders auf die Taufformel Matth. 28,19 und auf die unechte Stelle 1. Joh. 5,7 gegründet ward, bildete sich als charakteristisch für das Christentum (s. d.) im Verlaufe von drei Jahrhunderten zu derjenigen dogmatischen Fixierung aus, in der sie seitdem in den öffentlichen Bekenntnisschriften aller christlichen Kirchen, die unitarischen ausgenommen, auftritt. Und zwar wurde zunächst auf den beiden großen Synoden von 325 und 381 (s. Arianischer Streit und Nicänisches Glaubensbekenntnis) die volle Gottheit des Sohnes und Geistes festgestellt, ihr persönliches Verhältnis zum Vater aber sowie ihre Einheit in der T. vornehmlich durch Gregor von Nazianz, Gregor von Nyssa und Basilius formuliert. Im Abendland siegte durch das sogen. Athanasianische Bekenntnis die eigentümlich symmetrische, von Augustin herrührende Form des Dogmas, während im Morgenland doch immer der Vater eigentlicher Gott, »Anfang und Quelle der Gottheit«, blieb, von dem auf der einen Seite der Sohn erzeugt wird, auf der andern der Geist ausgeht (s. Christologie). Die Lehre von der T. ging samt dem abendländischen filioque (s. Heiliger Geist) in die evangelische Kirche über. Seit der Aufklärung jedoch ist sie der Auflösung verfallen, und statt ihrer spricht die neuere Theologie von den drei Momenten der ewigen Begründung, der geschichtlichen Offenbarung und der dauernden Mitteilung des von Gott den Menschen bestimmten Heils. Vgl. Baur, Die christliche Lehre von der Dreieinigkeit und Menschwerdung Gottes (Tübing. 1841–43, 3 Bde.); Meier, Die Lehre von der T. (Hamb. u. Gotha 1844, 2 Bde.); Krüger, Das Dogma von der Dreieinigkeit und Gottmenschheit (Tübing. 1905).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 721.
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