[73] Fähnrich, der Träger der Fahne. Der F. war zur Zeit der deutschen Landsknechte eine Charge von großer Bedeutung, nur ein bewährt tapferer u. zuverlässiger Mann erhielt die Ehre die Fahne des Fähnleins (s.d.) tragen zu dürfen, er schritt beim Sturme voran, hielt auf der Flucht die Fliehenden auf u. hatte vorzugsweise das Amt, den kriegerischen Geist im Fähnlein aufrecht zu erhalten. Als die Landsknechte verschwanden u. an die Stelle der Fähnlein Compagnien traten, erhielt der jüngste Offizier einer solchen den Namen F. u. die Bestimmung entweder die Fahne zu tragen, od. dieselbe zu bedecken, od. auch die Aufsicht über die Kranken der Comfeierlichen Aufzügen zu einem eigenen Fahnenspiel. Auch in der Katholischen Kirche sind F-n nebst Kreuzen bei Processionen gewöhnlich. In Siegeln des Mittelalters ist die F. oft Zeichen der Landeshoheit, wenigstens der fürstlichen Herrschaft. 2) (Herald.), F-n finden sich, bes. als Helmschmuck, u. als Prachtstück von Schildhaltern getragen, od. hinter den Schild gestellt. Meist sind die F-n bald mit den Schildesfiguren od. mit Gnadenzeichen bezeichnet. Die Figuren liegen mit dem Vordertheil meist nach dem Stocke zu; der Rand pflegt eingefaßt u. die Farbe des Schafts (bestanget) u. die Stellung, muß angezeigt werden. 3 ) F. einer Feder. so v.w. Bart 14); 4) (Jagdw.), der Schwanz von Thieren, wenn er lang behaart ist; 5) (Vogelf.), so v.w. Hainen für Lerchen; 6) ein Stück Tuch, welches der Tuchscherer wieder vorwärts zieht, um es zu rauhen; 7) (Buchdr.), eine nicht in Columnen, sondern in lange Spalten geordnete Correctur, abgezogen, um noch Änderungen im Satz anbringen zu können; 8) (Mus.), Zeichen
wodurch auf eine andere Stelle mit demselben Zeichen hingedeutet wird, um etwas Ausgelassenes zu ergänzen od. auch in Liedern, um hier u. spielen; 9) bei den Schenkwirthen die mit Kreide auf einer Tafel bemerkte Trinkzeche eines Gastes, weil dies durch Querstriche an einem langen Striche bezeichnet wird.