Fehlgeburt

[159] Fehlgeburt (Abortus), vor dem Ende der 16. Schwangerschaftswoche erfolgende Geburt, wobei die nicht. lebensfähige Frucht meistentheils in den unverletzten Eihäuten, bald in einigen Stunden, bald erst in einigen Tagen, seltner erst nach einer od. einigen Wochen ausgetrieben wird. Sie erfolgt am häufigsten im 3. u. 4. Monat der Schwangerschaft. Vorausgehende od. begleitende Erscheinungen sind bes. Frost, Schwäche u. Hinfälligkeit des Körpers, Neigung zu Ohnmachten, wirkliche Ohnmachten, Kreuz-, Kolik- od. wehenartige Schmerzen, Abgang von Schleim, wässerigen Flüssigkeiten, später von Blut, oft in bedeutender, zu langwieriger Schwäche führender Menge aus der Geburt. Die Ursachen sind körperliche od. geistige Erschütterungen u. Anstrengungen verschiedener Art, schwächliche Constitution, Krankheiten u. Lagefehler der Gebärmutter, fieberhafte u. entzündliche od. andere heftige Krankheiten, theils mechanisch, theils dynamisch die Abtreibung der Frucht bewirkende Mittel (Abortivmittel), als heftige Purganzen, Jalappe, Aloe, Helleborus, ferner Safran, Sadebaum, Verletzungen u. Erschütterungen der Gebärmutter, Stiche in die Eihäute, Krankheiten u. Mißbildungen der Frucht u. ihrer Anhänge, eine durch öftere F-en erlangte Anlage zu neuen. Verhütungs- u. Heilmittel der F. sind vorzüglich körperliche u. geistige Ruhe, einfache, nicht erhitzende Diät, horizontale [159] Lage, Vermeidung pressender Kleidungsstücke, Aderlässe, Verbesserung der gestörten Lage der Gebärmutter, innerlich kühlende u. krampfstillende Mittel, bei heftigem Blutflusse blutstillende, bei eingewurzelter Anlage stärkende Mittel, insbesondere das Eisen u. die eisenhaltigen Mineralwasser, kalte, bes. Seebäder. Vgl. Abtreibung der Leibesfrucht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 159-160.
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