Galeerensklaven

[852] Galeerensklaven, Verbrecher, welche in Staaten am Meere, bes. in Frankreich u. Italien, zum Rudern in der Galeere verdammt sind. Man wählte dazu Verbrecher, da ehemals, wo die Galeeren die ganze Kriegsmacht ausmachten, die Ruderer zu diesem Geschäft auch zu dem höchsten Lohn nicht zu bekommen waren. Dies Rudern ist nämlich sehr kraftanstrengend, indem auf ein Zeichen alle fünf, an einem Ruder befindlichen G. anziehen u. sich mit dem Oberkörper rückwärts hinwerfen müssen, weshalb auch die Arbeit mit entkleidetem Oberkörper geschieht. Deshalb ist auch die Galeerenstrafe eine der härtesten Strafen. Die Flucht der G. zu hindern, sind dieselben mit einer Kette so angeschlossen, daß sie am Rudern nicht gehindert werden; diejenigen daher, welche auf der linken Seite rudern, sind mit dem rechten, die anderen mit dem linken Beine befestigt. Wegen der geringsten Vergehen werden sie hart gezüchtigt, u. Selbstverstümmelungen, die eine Unfähigkeit zum Rudern bewirken, werden mit dem Tode bestraft. Beim Antritt der Strafe werden sie gebrandmarkt, ihnen die Haare glatt abgeschnitten u. ein langer Rock, der bis auf die Füße geht, gegeben. Die Strafe wird auf eine Anzahl Jahre od. auf Lebenszeit erkannt, in welchem Falle sie den bürgerlichen Tod zur Folge hat. Da jetzt die Ruderfahrzeuge fast ganz außer Gebrauch gekommen sind, so werden G. zu anderen Arbeiten, wie Hafenarbeiten, Festungsbauen etc., gebraucht u. seit der Mitte des 17. Jahrh. auch nicht mehr die alten Galeeren, sondern eigene Häuser (Bagnos) zu Gefängnissen der G. verwendet. Seit 1817 verwandte man die G. in Frankreich zu Toulon, Brest, Cherbourg u.a. Orten zu Hafenbauten. Da aber hier die Masse derselben sich nicht vollständig beschäftigen ließ u. der Verkehr derselben mit freien Arbeitern manche Übelstände im Gefolge hatte, so hob Napoleon III. die Bagnos gänzlich auf u. ließ an die Stelle der Galeerenstrafe die Deportation treten. Dies Verfahren hat schon großen Nutzen gezeigt. Ehedem brauchte man in Italien auch die türkischen Gefangenen zu G., da die Türken die christlichen Gefangenen in derselben Weise verwandten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 852.
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