Recht [2]

[882] Recht, 1) so v.w. gerade; 2) der Richtung nach mit etwas Anderem übereinkommend; 3) so v.w. passend; 4) der Wahrheit gemäß; 5) der Bestimmung gemäß, gehörig; 6) dem Gesetze gemäß; 7) der Gegensatz von link in allen Bedeutungen; 8) bei Verwandten so v.w. leiblich, im Gegensatz das Stiefrecht; 9) von Kindern so v.w. ehelich; 10) ein Winkel, welcher dadurch entsteht, daß man eine Linie senkrecht auf eine andere zieht, er mißt 90 Grade.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 882.
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