[122] Uferbau, jeder Van, welcher an u. mit einem Ufer vorgenommen wird. Diese Bauten sollen entweder einen Fluß, dessen Userbeschaffenheit der Schifffahrt hinderlich ist, schiffbarer machen; sie bestehen dann meist darin, vom Ufer vorspringende [122] Felsen zu sprengen, Sandbänke hinwegzuräumen, od. das Flußbett durch Einbauten (Bühnen, Parallelwerke) enger u. dadurch das Fahrwasser tiefer zu machen; od. das anstoßende Land gegen Überschwemmung schützen, welche durch die Fluth des Meeres od. durch das Anschwellen der Flüsse bewirkt werden können; diese Art Bauten gehören in das Bereich des Deichwesens; od. das Ufer gegen den Abbruch des Wassers schützen. Das dabei nöthige Verfahren lehrt die Uferbaukunst. Bei Uferbauten muß man bes. darauf Rücksicht nehmen, durch welche Art der Bewegung das Wasser dem Ufer Abbruch thut, ob durch ästuarische od. wellenförmige (Rollung, Wallung, Kabbelung, Stampfen od. Brandung), wo durch Steigen u. Fallen der Wasseroberfläche, durch die Fluth u. durch stürmische Winde das Ufer nur auf der Oberfläche angegriffen, also Abschälung od. Uferabbruch im engern Sinne bewirkt od. durch die Progressivische od. strömende Bewegung, wo das Ufer in der Tiefe beschädigt, also Grundbruch od. Stromabbruch bewirkt wird. Oft finden beide Beschädigungsarten eines Ufers zugleich Statt. Gegen Abschälung schützt man das Ufer: durch Schlickfänger od. Anhägerung; od. durch eine sauste Abschrägung od. Abdachung, weshalb die Ufer um die Einwirkung der Wellen zu mäßigen, eine möglichst flache Abdachung erhalten müssen, welche mit Rasen bewachsen sein muß; jedoch reicht eine solche Böschung od. Dossirung nur bei ruhigen Flüssen hin; ferner durch Bekleidung mit Bohlwerken, gewöhnliche Pflasterung, od. verpfähltes Deckpflaster, wobei vor der Uferpflasterung noch eine Reihe Spitzpfähle eingeschlagen u. dahinter eine Erdschwelle angebracht wird; bei steilen Ufern durch eine Unterlage von Holzfaschinen mit Steinschutt; durch Anpflanzung von Strauchwerk; durch Faschinenbau; endlich bei steilen Ufern durch besondere feste Wände, wie Futter- u. Quaimauern, hölzerne od. Bollwerkswände, mit Bohlen verkleidete Stützmauern, aus übereinandergelegten Balken gebildete (Block-) Wände, Spundwände. Dem Grundbrüche kann man dadurch abhelfen, daß man den Fluß rectisicirt u. der Strombahn eine andere Richtung gibt. Bes. gefährdet ist das Ufer stets an Krümmungen des Flusses u. zwar hier stets dasjenige Ufer, welches dem Wasser die hohle Krümmung zukehrt, während an dem andern mit der erhabenen Krümmung versehenen Ufer sich leicht eine Sandbank ablagert. Bei Correctionen des Stromlaufs sucht man daher Krümmungen u. namentlich scharfe Krümmungen möglichst zu vermeiden. In allen Fällen aber, wo das Erdreich eines Ufers allein nicht Haltbarkeit genug besitzt, ist das Ufer durch besondere Deckwerke u. andere Hülfsmittel zu erhalten u. zu befestigen. Zu diesen Befestigungsmitteln gehören Berasung, Besedung, Strauchpflanzung, das Packwerk mit Busch u. Faschinen, Flechtzäunungen, Spreutlagen, Steinpflasterung, Bollwerk u. Futtermauern.