Zertheilende Mittel

[582] Zertheilende Mittel (Resolventia), Mittel, welche Stockungen in den Gefäßen, od. außerhalb derselben ergossene Flüssigkeiten (Exsudate), entzündliche u. andere Geschwülste, Verhärtungen etc. auflösen u. durch Aufsaugung des Fremdartigen, durch die lymphatischen Gefäße beseitigen u. bei entzündlichen Zuständen bes. den Übergang in Eiterung u. Verhärtung, eine Ausschwitzung od. Brand verhüten; es sind vorzugsweise feucht-warme Umschläge, graue Quecksilbersalbe, Jod, Pflaster etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 582.
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