1. Die von Mundingen lassen den Oeschhei (Bannwart) auf einer Bahre tragen, dass er nicht das Korn zertrete. – Eiselein, 477.
2. Die von Mundingen stehen ihrem Kukuk in Nöthen bei und lohnen die, so der Gemeinde dienen. – Eiselein, 477; Reinsberg V, 94.
Ein Bauer aus Mundingen, der vom ehinger Markte nach Hause ritt, hörte nämlich an der Grenze seines [778] Heimatsorts zwei Kukuke schreien, von denen einer im mundinger Walde, der andere im Walde des Nachbardorfs sass. Beide riefen sich wechselseitig ihr »Kukuk« zu, bis endlich der im mundinger Walde zu ermüden schien und schwieg. Als dies der Bauer bemerkte, stieg er im patriotischen Eifer vom Pferde, kletterte auf einen Baum und ahmte aus Leibeskräften so lange den Kukuksruf nach, bis der andere Kukuk still war. Mit der innern Genugthuung, die Ehre Mundingens gerettet zu haben, verliess der Bauer seinen hohen Sitz und fand zu seinem Schrecken nur noch die Knochen seines Pferdes, welches ein Wolf gefressen hatte. Betrübt kam er ins Dorf zurück und klagte über den Verlust, den er erlitten, um dem mundinger Kukuk schreien zu helfen; und die Mundinger beschlossen sogleich einstimmig, ihm den Schaden zu ersetzen, da es unbillig sei, wenn jemand, der für das allgemeine Wohl und die Ehre aller gewirkt habe, noch Verlust haben solle.