[323] Seelenvermögen sind, im Sinne psychischer Kräfte oder Functionen, nichts als verschiedene Richtungen und Weisen der Betätigung der einheitlichen, organisierten Seele (s. d.). Sie sind nicht, wie früher oft angenommen wurde, selbständige Teile oder Potenzen der Seele, auch nicht leere Möglichkeiten, sondern allgemeine, fundamentale Dispositionen (s. d.) des Bewußtseins selbst, mit Überwiegen bald des einen, bald des anderen psychischen Momentes. So lassen sich intellectuelle, emotionelle, volitionelle Functionen, Processe unterscheiden, wobei eben zu betonen ist, daß kein Bewußtseinsvorgang reines Vorstellen oder reines Gefühl oder reiner Wille ist. es handelt sich nur um verschiedene Seiten, Momente, Factoren eines an sich einheitlichen Geschehens, um verschiedene Gesichtspunkte der Classification, um Typen. Das Haltbare im Begriffe der Seelenvermögen ist die Bestimmung der Psyche als Kraft, Activitätscentrum, gegenüber solchen Ansichten, nach welchen Bewußtseinsinhalte spontan, passiv sich miteinander verbinden.
In der älteren Psychologie ist die Annahme von Seelenvermögen überwiegend.
Nach der Lehre der Pythagoreer ist die Seele eine Tetrade von nous, epistêmê, doxa, aisthêsis (Dox. D. 278). Die Seele besteht aus nous, phrenes, thymos (Diog. L. VIII 1, 30. vgl. Stob. Ecl. I 41, 846 squ.). Nach dem PHILOLAUS-Fragment ist im Haupte der nous, im Herzen die psychê kai aisthêsis, im Nabel die rhizôsis, im aidoion die gennêsis. PLATO unterscheidet drei Teile (merê, eidê) oder Formen der Seele: nous, thymoeides, epithymêtikon. Intellect, Willensenergie, Affect und Begehren (Rep. IV, 439 B, 441 E. Tim. 69 E, 77 B. Phaedr. 246). ARISTOTELES betrachtet als Vermögen das threptikon (vegetative Functionen), orektikon (Begehren), aisthêtikon (Empfinden), kinêtikon (Bewegen), noêtikon (Denken) (De an. II 2, 413a 30 squ.. Eth. Nic. VI 2, 1139a 3 squ.. IX 9, 1170a 17 squ.. De iuv. 1). Die Stoiker unterscheiden acht Seelenteile: fünf Sinne (aisthêseis, aisthêtika), Sprache (phônêtikon), Zeugung (spermatikon), Hegemonikon (9. d.) oder logistikon (Diog. L. VII, 157. Plac. IV, 4, Dox. 390. Sext. Empir. adv. Math. IX, 302. Tertull., De an. 14 squ.). Das êgemonikon, die »Denkseele«, to kyriôtaton tês psychês, en hô hai phantasiai kai hai hormai [323] ginontai kai hothen ho logos anapempetai (Diog. L. VII, 159). Das hêgemonikon ist to poioun tas phantasias (Plac. IV, 21. vgl. Euseb., Praep. ev. XV, 20). POSIDONIUS nimmt als Seelenvermögen (dynameis) außer logos (nous) auch das epithymêtikon und thymoeides an (Gal., De plac. Hipp. et Plat. V, 1, 429). MARC AUREL unterscheidet sarkia, pneumation, hêgemonikon (In se ips. II, 2), auch sôma, psychê, nous (l. c. III, 16), wenn auch (wie nach Posidonius) nur mia psychê im weiteren Sinne besteht (l. c. IV, 4). PHILO unterscheidet alogon und logikon oder nous, thymos, epithymia (De opif. 27). Nach PLOTIN ist die Seele eine Natur in einer Vielheit von Kräften (Enn. II, 9, 2. IV, 9, 3). Es gibt eidê, merê, dynameis, logoi der Seele (ib.). Ähnlich PORPHYR der die Einheitlichkeit der Seele betont (Sent. 10).
CLEMENS ALEXANDRINUS unterscheidet psychê sômatikê und logikê (Strom. VI, 16). TERTULLIANUS bringt die Gliederung der Seele in Vermögen in Beziehung zum Leibe (De an. 14). Nach GREGOR VON NYSSA betätigt sich die einheitliche Seele in dreierlei Richtungen: als Lebenskraft, empfindende, denkende Seele (De opif. hom. 14 squ.). Ähnlich GREGOR von NAZIANZ. Die Einheit der Seele in ihren Functionen betont AUGUSTINUS. »Anima secundum sui officium variis nuncupatur nominibus. Dicitur namque anima dum vegetat, spiritus dum contemplatur, sensus dum sentit, animus dam sapit: dum intelligit, mens: dum discernit, ratio: dum recordatur, memoria: dum vult, voluntas. Ista tamen non differunt in substantia quemadmodum differunt in nominibus: quoniam omnia ista una anima est, proprietates quidem diversae« (De spir. et anima, 13). Gedächtnis, Verstand, Wille sind »una vita« (De trin. XI, 11, 18). »Memoria, intelligentia, voluntas – unum sunt essentialiter, et tria relative« (l. c. X, 11, 17). »quidquid sensus percipit, imaginatio repraesentat, cogitatio format, ingenium investigat, ratio iudicat, memoria servat, intellectus separat, intelligentia comprehendit et ad meditationem sive contemplationem adducit« (De spir. et an. 11). Wille ist in allen Bewußtseinsacten (De civ. Dei XIV, 6). Nach SCOTUS ERIUGENA besteht die Seele aus Vernunft (intellectus), Verstand (ratio), innerem Sinn (sensus) (De divis. nat. II, 23). – MAIMONIDES unterscheidet fünf Seelenvermögen. Nach JOHANN VON SALISBURY hat die einheitliche Seele eine Mehrheit von Vermögen (Metalog. IV, 20). HUGO VON ST. VICTOR schreibt der Seele drei Grundkräfte zu: Lebenskraft, Sinn, Vernunft (Erud. didasc. I, 4). Ähnlich ALEXANDER VON HALES (Sum. th. II, 92, 4). Nach BERNHARD VON CLAIRVAUX hat die Seele drei Grundkräfte: Gedächtnis, Verstand, Wille. WILHELM VON CONCHES unterscheidet »ingenium, opinio, ratio, intelligentia, memoria« (Hauréau I, 445). ALBERTUS MAGNUS erklärt: »Animae potentiae sunt proprietates consequentes esse et substantiam animae« (Sum. th. I, 15, 2). »Una est anima in homine, cuius potentiae sunt vegetabilis, sensibilis, rationalis in una substantia fundatae« (Spec. nat. 23). THOMAS betont: »Unins rei est unum substantiale, sed possunt esse operationes plures« (Sum. th. I, 77, 2). Die fünf Seelenvermögen sind: »vegetativum, sensitivum, appetitivum, motivum secundum locum, intellectivum« (l. c. I, 78). »Potentiae animae sunt quaedam proprietates naturales ipsius« (l. c. I, 77, 6). »oportet quod habet plures et diversas potentias correspondentes diversitati suarum actionum« (De an. 12). »omnes potentiae animae fluunt ab essentia animae sicut a principio« (Sum. th. I, 77, 6). BONAVENTURA unterscheidet: »sensus, imaginatio, ratio, intellectus, intelligentia, synteresis« (Itin. ment. ad Deum 1. vgl. 2 dist. 24, 2). Die reale Verschiedenheit der Vermögen lehrt auch (wie Thomas, De[324] an. 12) HERVAEUS (Quodl. I, 9). Die bloß »formale« Verschiedenheit betont DUNS SCOTUS (Rer. princ. 11, 3, 13 squ.). »Dico, quod potest sustineri, quod essentia animae, indistincta re et ratione, est principium plurium actionum, sine diversitate reali potentiarum, ita quod sint vel partes animae vel accidentia eius vel respectus. Nam non est necesse quod pluralitas in effectu realis arguat pluratitatem realem in causa, pluralitas enim ab uno illimitato procedere potest« (In lib. sent. II, d. 16, 1. vgl. Report. paris. II, d. 6. De rer. princ. 11, 3). Die Potenzen sind: »vegetativa, sensitiva, intellectiva« (Rer. princ. 11, 2, 9 squ.). Nach HEINRICH VON GENT ist die eine Seele in verschiedenen Acten gegeben (Quodl. III, 14). So auch nach WILHELM VON OCCAM (vgl. In lib. sent. 1, 1, qu. 2), BURIDAN. Nach AEGYDIUS sind die Seelenvermögen von der Seele real uterschieden (Quodl. III, 11). – Als Seelenoperationen fassen die Potenzen auf SUAREZ (De an. II, 1 squ.. I, 2), ZABARELLA (De facult. an. 4) u.a. Im Aristotelischen Sinne lehrt MELANCHTHON (De an. p. 136 b). Nach CASMANN sind die Seelenvermögen »in anima agendi vel actiones edendi vis et aptitudo« (Psychol. anthrop. p. 67 f.). – ECKHART bemerkt: »Alliu werc, diu diu sêle wirket, diu wirket sie mit den kreften«, mit Vernunft, Gedächtnis, Wollen (Deutsche Myst. II, 4). Die Seele wirkt nicht mit dem Wesen (ib.).
Nach CARDANUS hat der Geist als Kräfte »intellectus« und »voluntas«. Zum Intellect gehören »imaginatio«, »memoria«, »ratio« (De subtil. XIV, 583). F. BACON bezeichnet als Seelenvermögen »intellectus, ratio, phantasia, memoria, appetitus, voluntas« (De dign. IV, 3). DESCARTES erklärt: »Nobis non nisi una inest anima, quae in se nullam varietatem partium habet« (Pass. nn. I, 47). Die Seelenkräfte sind nicht Teile der Seele, »quia una et eadem mens est quae vult, quae extensa potest a me cogitari« (Med. VI). Dio »cogitationes« gliedern sich folgendermaßen: »Quaedam ex his tanquam rerum imagines sunt, quibus solis proprie convenit ideae nomen, ut cum hominem... cogito. aliae vero alias quasdam proeterea formas habent, ut cum volo, cum timeo, cum affirmo, cum nego, semper quidem aliquam rem ut subiectum meae cogitationis apprehendo, sed aliquid etiam amplius quam istius rei similitudinem cogitatione complector. et ex his aliae voluntates sive affectus, aliae autem iudicia appellantur« (Med. III. vgl. Princ. philos. I, 32). SPINOZA betont: »Demonstratur in mente nullam dari facaltatem absolutam intelligendi, cupiendi amandi etc. Unde sequitur, has et similes facultates vel prorsus fictitias, vel nihil esse praeter entia metaphysica sive universalia, quae ex particularibus formare solemus« (Eth. II, prop. XLVIII, schol). »Voluntas et intellectus unum et idem sunt« (l. c. prop. XLIX, coroll.). Gegen die Besonderheit, Selbständigkeit der Seelenvermögen erklärt sich auch LOCKE (Ess. II, ch. 21, § 17). Die Kraft zu einer Handlung wird nicht durch die Kraft zu einer andern Handlung angeregt (l. c. § 18). Die Seele ist es stets, die wirkt und die verschiedenen Kräfte entwickelt. diese sind Beziehungen, keine Wesen (l. c. §19). LEIBNIZ bestimmt die Seelenvermögen als bloße Dispositionen, welche Reste der früheren Eindrücke sind (Nouv. Ess. II, ch. 10, § 2). »Les puissances ne sont jamais de simples possibilités« (Erdm. p. 251 a, 271b).
Von Seelenvermögen spricht wieder CHR. WOLF. »Facultates sunt potentiae animae, adeo nudae agendi possibitates« (Psychol. empir. § 29. Psychol. rational. § 57 ff.. Ontolog. § 716). Anderseits ist die »vis animae nonnisi unica« (Psychol. rational. § 57). Die »vis repraesentativa« ist die Wurzel der andern Bewußtseinsvorgänge (l. c. § 66, 529). Es gibt auch noch eine »possibilitas[325] acquirendi potentiam« (l. c. § 426). Die Seelenvermögen werden auch als Attribute der Seele bezeichnet (l. c. § 388). Erkenntnis- und Begehrungsvermögen und zu unterscheiden: »Anima duplicem habet facultatem, cognoscitivam atque appetitivam« (Philos. rational. § 60). Ähnlich BAUMGARTEN (vgl. Met. § 519, 549, 558). Durch MENDELSSON, TETENS, KANT wird auch daß Gefühl (s. d.) als besondere Bewußtseinsfunction bestimmt. Nach SULZER hat die Seele nur eine Grundkraft, durch die sie empfindet und denkt. Nach EBENHARD beruhen alle Bewußtseinsprocesse auf Vorstellungen.
Auf die Empfindung (s. d.) führt CONDILLAC alles Psychische zurück (Extr. rais. p. 36). So auch HELVETIUS (De l'espr. I, 1).
REID teilt die »powers of the mind« ein in Kräfte des Verstandes (understanding) und des Willens (will) (Ess. on the pow. I, 7, p. 65). FERGUSON sieht in den Seelenkräften »Klassen, unter welche die Operationen der Seele durch Abstraction gebracht werden können« (Grdz. d. Moralphilos. S. 104). Die Einheit der Seele betonen zugleich TH. BROWN (Lect. on the philos. of hum. mind), SAM. BAILEY (Lett. on philos. of hum. mind 1855, I, 3 ff.), JOUFFROY (Mel. philos. p. 312) u.a.
KANT erklärt: »Alle Seelenvermögen oder Fähigkeiten können auf die drei zurückgeführt werden, welche sich nicht ferner aus einem gemeinschaftlichen Grunde ableiten lassen: das Erkenntnisvermögen, das Gefühl der Lust und Unlust und das Begehrungsvermögen« (Krit. d. Urt., Einl.). »Der Ausübung aller liegt aber doch immer das Erkenntnisvermögen, obzwar nicht immer Erkenntnis... zum Grunde. Also kommen, sofern vom Erkenntnisvermögen nach Principien die Rede ist, folgende obere neben den Gemütskräften überhaupt zu stehen: Erkenntnisvermögen – Verstand, Gefühl – Urteilskraft, Begehrungsvermögen – Vernunft« »Es findet sich, daß der Verstand eigentümliche Principien a priori für das Erkenntnisvermögen, Urteilskraft nur für das Gefühl der Lust und Unlust, Vernunft aber bloß für das Begehrungsvermögen enthalte. Diese formalen Principien begründen eine Notwendigkeit, die teils objectiv, teils subjectiv, teils aber auch dadurch, daß sie subjectiv ist, zugleich von objectiver Gültigkeit ist.« »Die Natur also gründet ihre Gesetzmäßigkeit auf Principien a priori des Verstandes als eines Erkenntnisvermögens. die Kunst richtet sich in ihrer Zweckmäßigkeit a priori nach der Urteilskraft, in Beziehung aufs Gefühl der Lust und Unlust. endlich die Sitten (als Produkt der Freiheit) stehen unter der Idee einer solchen Form der Zweckmäßigkeit, die sich zum allgemeinen Gesetze qualificiert, als einem Bestimmungsgrunde der Vernunft in Ansehung des Begehrungsvermögens. Die Urteile, die auf diese Art aus Principien a priori entspringen, welche jedem Grundvermögen des Gemüts eigentümlich sind, sind theoretische, ästhetische und praktische Urteile« (Üb. Philos. überh. S. 174 f.. WW. VI, 402 ff.).
Das »Vorstellungsvermögen« legt den Bewußtseinsvorgängen zugrunde REINHOLD (Vers. ein. Theor. d. Vorstell. S. 62, 188 ff., 190, 222, 270, 273, 473). So auch CHR, E. SCHMID. »Alle erkennbaren Vermögen des menschlichen Gemütes haben die gemeinschaftliche Bestimmung des Vorstellungsvermögens, d.h. alles, was durch das Gemüt möglich ist, ist entweder selbst Vorstellung oder nur durch Vorstellung möglich« (Empir. Psychol. S. 172. vgl. 9.153, 158 ff.). Ähnlich JACOB (Erfahrungsseelenl. § 17). Drei Seelenvermögen: Erkenntnis, Gefühl, Begehren, unterscheidet FRIES (Psych. Anthrop. §10, 17). So auch F. A. CARUS (Psychol. I, 115 ff.), BIUNDE (Empir. Psychol. II, 61 ff.), ferner G. E. SCHULZE[326] (Psych Anthr. S. 84 ff.), welcher betont, in Wirklichkeit komme »das Erzeugnis der einen Kraft mit dem der andern innigst verbunden vor« (l. c. S. 88). Zwei Seelenkräfte, Wollen und Denken, unterscheidet CHR. WEISS, nach welchem die primitiven Seelenzustande das »Gefühl« sind (Wes. u. Wirk. d. menschl. Seele). Aus ihm entspringen Erkennen und Streben. vgl. KRUG (Grundlin. zu ein. neuen Theor. d. Gef. S. 102 ff.). Die Einheit der Seele lehren HERDER, JACOBI u.a.
Nur ein Seelenvermögen, die Aufmerksamkeit, nimmt LAROMIGUIÉRE an (Leçone de philos., 1815/18). AMPÈRE unterscheidet »sentir, agir, comparer pour classer, expliquer par des causes« (vgl. Adam, Philos. en France p. 173). Nach V. COUSIN gibt es drei Seelenvermögen: »sensibilité, raison, activité volontaire« (Du vrai, p. 32). AD. GARNIER unterscheidet: bewegende Kraft, Neigung, Wille, Intelligenz (Trait. des facult.). E. COURNAULT unterscheidet: Wahrnehmung, Instinct, Reflexion, Moralität (De l'âme, 1855, III, 87 ff.. vgl. I, 48 f., II, 63). Nach WADDINGTON gehören die Kräfte unabtrennbar der Seele an (Seele d. Mensch. S. 155). Empfinden (Gefühl), Denken, Wollen sind Grundfunctionen (l. c. S. 159). Nach RENOUVIER stellen die »propriétés de l'âme« »différants aspects de ses fonctions« dar (Nouv. Monadol. p. 97). A. FOUILLÉE betont die »unite indissoluble du penser et de l'agir«. Die Seelentätigkeit ist »sensitif, émotif, appétitif« zugleich (Psychol. d. id.-forc. I, p. IX f.). »Tout état de conscience est idée autant qu'enveloppant un discernement quelconque, at il est force en tant qu'enveloppant une préférence quelconque« (l. c. p. X). Die Einheit der psychischen Function betonen auch RIBOT u.a. – Seelenvermögen lehren GALUPPI u.a., während ROMAGNOSI und andere italienische Psychologen sich gegen die abstracten Seelenvermögen erklären. Nach FERRI sind Sensation, Reflexion, Intellection nur Modi des einen Bewußtseins (La psychol. de l'assoc. p. 208 ff.).
Nach C. G. CARUS sind die Seelenvermögen »eigentlich nur besondere Strahlen der einen Flamme der Seele« (Vorles. S. 410 f.). Sie entstehen durch Teilung der Seele nach drei Richtungen, als Sinn, Besinnen (Wahrnehmung, Vernunft), Begehren (Wille) (l. c. S. 169 ff.). Empfinden, Denken, Trieb unterscheidet SCHUBERT (Gesch. d. Seele). Die drei Elementarrichtungen der Wirksamkeit der Seele an der Leiblichkeit sind das Gestalten (Bilden), Empfinden, Bewegen (Lehrb. d. Mensch. u. Seelenk. S. 101 ff.). ESCHEMMAYER findet drei »Hauptseiten« des geistigen Organismus: Erkenntnis, Gefühl, Wille. Jede dieser Seiten ist in Vermögen geordnet (Psychol. S. 13), die zugleich »Enwicklungsprocesse« sind (l. c. S. 34). Drei Seelenvermögen nimmt auch CHR. KRAUSE an. je nach dem Vorwalten eines Factors ist zu unterscheiden Erkennen, Fühlen, Wollen (Vorles. S. 141 ff.). »Die unmittelbare Erfahrung an sich selbst lehrt jeden Geist die Einheit und Unteilbarkeit aller geistigen Tätigkeit. Aber die eine Tätigkeit des Geistes hält in sich einen Organismus mehrerer untergeordneter Tätigkeiten, welche sich in die Hervorbringung der vom Geist erzeugten Harmonie der Ideen und der Welt des Individuellen symmetrisch teilen. Die obersten besonderen Tätigkeiten des Geistes sind Verstand, im edelsten Sinne dieses vieldeutigen Worts, und Phantasie, und Über beiden, sie beherrschend und leitend, die gemeinhin sogenannte Vernunft... Keins dieser drei Vermögen ist ja allein, sondern alle drei sind in jedem Momente zugleich tätig« (Urb. d. Menchh.3, S.11). HILLEBRAND spricht von »Selbstrichtungen«, »Functionen« der Seele: Intelligenz, Wille, Phantasie (Philos. d. Geist. I, 266 f.). SCHLEIERMACHER[327] unterscheidet aufnehmende und ausströmende (spontane) Tätigkeit (Psychol. S. 419). Als Stufen der Entwicklung des Geistes betrachtet die Seelenvermögen, »Tätigkeitsweisen« (Encykl. § 440) HEGEL. »Das Selbstgefühl von der lebendigen Einheit des Geistes setzt sich von selbst gegen die Zersplitterung desselben in die verschiedenen, gegeneinander selbständig vorgestellten Vermögen, Kräfte oder, was auf dasselbe hinauskommt, ebenso vorgestellten Tätigkeiten« (l. c. § 379). »Das Isolieren der Tätigkeiten macht den Geist ebenso nur zu einem Aggregatwesen und betrachtet das Verhältnis derselben als eine äußerliche, zufällige Beziehung« (l. c. § 445). Die »Vermögen« sind nur Stufen der Befreiung des Geistes in seinem Kommen zu sich selbst (l. c. § 442. Vgl. § 379, 471). So auch J. E. ERDMANN (Grundr. § 93), MICHELET u.a. Die Unterscheidung der Vermögen von der Seele selbst bekämpft W. ROSENKRANTZ. Die »Selbstbestimmung« ist das Wesen der menschlichen Seele (Wiss. d. Wiss. II, 86 f.).
Entschiedener Gegner aller Vermögenspsychologie ist HERBART (Met. I, 88. Psychol. als Wiss. II, § 152, u. Einl.). Die Seelenvermögen sind nichts als »Klassenbegriffe«. Gefühle und Begierden sind »nichts neuen und außer den Vorstellungen«, nur »veränderliche Zustände derjenigen Vorstellungen, in denen sie ihren Sitz haben« (Lehrb. zur Einl.5, § 159, S. 300 f.). Auf das Vorstellen (s. d.) ist alles zurückzuführen. So auch G. SCHILLING: »Das geistige Leben ist nicht in Vermögen zu suchen, sondern in den Vorstellungen selbst« (Lehrb. d. Psychol. S. 212. vgl. E4. 208 ff.). Ferner u.a. VOLKMANN, welcher bemerkt: »Eine bloße Möglichkeit ist das Vermögen nicht, denn Möglichkeiten bewirken nichts. die wirkliche Veränderung ist es auch nicht, denn diese geht erst aus ihn hervor. wohl aber soll es der wirkliche Grund der Möglichkeit sein. ein Wesen ist das Vermögen nicht, denn das Wesen ist die Seele, ein wirkliches Geschehen ist es auch nicht, denn das ist der psychische Vorgang. wohl aber soll es etwas sein zwischen dem Wesen und dessen Tätigkeiten – ist damit nicht schon die völlige Leerheit des Begriffes selbst eingestanden?« (Lehrb. d. Psychol. I4, 16). – Nach BENEKE sind die ausgebildeten Formen der Seele nicht Wirkungen ebenso vieler Vermögen, sie sind wohl »prädeterminiert im angeborenen«, aber nicht präformiert (Lehrb. d. Psychol.3, § 10). Wohl gibt es aber einfache »Urvermögen«, »Urkräfte«, aber nicht als Möglichkeiten, sondern als Actualitäten (l. c. § 19). »Die Urvermögen der Seele sind schon vor allen Eindrücken, oder grundwesentlich, mit einem Aufstreben, einer Spannung behaftet und aller Activität von seiten unserer Seele voran. Diese Spannung der Vermögen wird dann allerdings aufgehoben durch die Befriedigung, welche ihnen die Ausfüllungen durch die von außen kommenden Reize gewähren« (Pragm. Psychol. I, 33. Neue Psychol. S. 214. Lehrb. d. Psychol. § 23). Ein Vermögen der ausgebildeten Seele »wächst in dem Maße, wie mehrere Angelegtheiten (s. d.) gebildet werden« (l. c. § 298). Jedes Urvermögen strebt schon vor aller Anregung den Reizen entgegen, verlangt nach Erfüllung (l. c. § 167).
Nach LOTZE sind die Seelenvermögen »nichts als harmlose Möglichkeiten, die noch ungeschieden in der specifischen Natur der Seele liegen und nur das ausdrücken, was die Seele tun oder werden muß, wenn sie in Beziehung zu einer bestimmten Anregung tritt« (Med. Psychol. S. 150 f.). Ursprüngliche (z.B. Fähigkeit der Raumanschauung) und erworbene Vermögen (z.B. Phantasie) sind zu unterscheiden (I. c. S. 339, Met. S. 536. Mikrok. 1, 195 f.). Die Vermögen: Vorstellen, Fühlen und Wollen, sind nur Äußerungsweisen der Seele[328] (Mikrok. I, 188 ff.. Med. Psychol. S. 10). Nach ULRICH sind sie »Wirkungsweisen« einer psychischen Kraft (Leib u. Seele S. 116). Nach FROHSCHAMMER sind Gefühl, Erkenntnis, Begehren durch die gestaltende Kraft der Phantasie geeint (Mon. u. Weltph. S. 54 f.). O. CASPARI lehrt, es seien im primitivsten Seelenelement die Momente von Vorstellung, Gefühl und Begehren verschmolzen. Das wesentlichste Moment ist (wie nach HORWICZ, ZIEGLER u.a.) das Gefühl (Zus. d. Dinge S. 346 ff.). Nach RÜMELIN ist als erste und elementarste Grundkraft unseres Seelenlebens wohl ein »allgemeiner Tätigkeits- oder Functionstrieb« anzusehen (Red. u. Aufs. II, 155 ff.). Als Wurzel der psychischen Processe betrachtet genetisch den Trieb (s. d.) WUNDT, der, wie viele neuere Psychologen, Empfindung, Gefühl, Wille als Momente des (einheitlichen) Bewußtseins bestimmt. Nach O. AMMON sind die Seelenanlagen »nur differenzierter und an bestimmte Verrichtungen angepaßter Selbsterhaltungstrieb« (Gesellschaftsordn. S. 67). Nach LIPPS gibt es so viele Seelentätigkeiten, als es »Gruppen disparater Empfindungsinhalte gibt« (Gr. d. Seelenleb. S. 24). BRENTANO unterscheidet: Vorstellung, Urteil, Phänomene der Liebe und des Hasses (s. Elemente des Bewußtseins). MEINONG: Vorstellen, Urteilen, Fühlen, Begehren (Werttheor. S. 39). so auch EHRENFELS u.a. Als Klassen von Bewußtseinsvorgängen unterscheidet EBBINGHAUS Empfindung, Vorstellung, Gefühl (Grdz. d. Psychol. I, 167 f.). Nach KREIBIG u.a. ist die Scheidung von Vorstellung, Gefühl, Wille die Scheidung von »verschieden stark hervortretenden Seiten eines gegebenen Gesamtphänomens« (Die Aufm. S. 17).
Gegner der Vermögenspsychologie sind die Associationspsychologen (s. d.). A. BAIN unterscheidet »feeling, will (volition), thought (intellect)« als Hauptgruppen (Ment. and Mor. Sc. p. 2. Log. II, 275). Das Bewußtsein (mind) besteht genauer aus: feeling (emotion, passion, affection, sentiment), volition, thought (intellect, cognition). Die »sensations« kommen »partly under feeling, and partly under thought« (Sens. and Int. p. 1 f.). Nach H. SPENCER müssen Vernunft, Vorstellung, Gedächtnis u.s.w. »entweder nur als conventionelle Gruppierungen der Zusammenhänge selbst oder als einzelne Abteilungen der Tätigkeiten, welche zur Herstellung der Zusammenhänge dienen, betrachtet werden« (Psychol. I, § 404). LEWES gebraucht »function« »for the native endowment of the organ«, »faculty« »for its acquired variation of activity« (Probl. III, 27). BALDWIN unterscheidet »intellect, feeling, will« (Handb. of Psychol. I2. ch. 3, p. 36 ff.). Ähnlich SULLY, als dreifache Arten der »Reaction« (Outl. of Psychol. ch. 3. Handb. d. Psychol. S. 36 ff.). Nach LADD sind »ideation, feeling, conation« »modes of behaviour, which discriminating consciousness assigns to the one subject of all psychio states« (Psychol. descr. and exp. p. 51). Vgl. Elemente des Bewußtseins, Empfindung, Gefühl, Wille, Trieb, Vorstellung, Intellectualismus, Voluntarismus, Erkenntnisvermögen, Begehren, Streben, Vernunft, Verstand, Phantasie, Gedächtnis, Sinn, Vermögen.
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