[825⇒] Restaurant (franz., spr. -storāng), in Frankreich soviel wie Speisehaus, (feinere) Garküche, wofür in Deutschland meist Restauration gebraucht wird; das erste wirkliche R. wurde 1770 in Paris errichtet. Restaurateur (spr. -storatȫr), der Wirt eines Restaurants. [⇐825]
[5⇒] Gasthaus, 1) ein Haus, wo man für Geld Speise, Trank u. Herberge bekommt; der Inhaber eines G-es heißt Gastwirth; 2) (Gasthof), im engern Sinne ein Haus, welches die Gerechtigkeit (Gasthofsgerechtigkeit) hat, Fremde über Nacht zu beherbergen u. den Pferden derselben Stallung zu geben; es unterscheidet sich hierdurch von dem Speisehaus, Kaffeehaus u. von den Schenken (Krügen u. Kneipen) auf dem Lande, wo die Häuser, welche das Recht der Ausspannung haben, Wirthshäuser heißen. Die vornehmsten Gasthäuser in großen Städten heißen Hotels od. Höfe, namentlich wenn bloß Wohnung ohne Lebensbedürfnisse gewährt wird, Hôtels garnis (s.d.). Die Gasthäuser führen zur Unterscheidung meist Schilder od. eine Firma, die von Personen, Städten, Thieren, Bäumen, Blumen etc. hergenommen sind; nur die Hotels pflegen die Beinamen von Ländern zu führen, z.B. Hôtel de Bavière, de France, de Saxe, Sächsischer Hof etc. od. einer Stadt, wie Stadt Berlin, Stadt Petersburg; od. des Besitzers. In solchen Gasthäusern wird entweder Table d'hôte (s.d.) od. nach der Charte, d.i. portionsweise, gespeist. Die Bedienung geschieht fast allenthalben durch Kellner, nur in einigen Gegenden, z.B. Baiern, Österreich, Frankreich, Schweden, erfolgt sie, außer in den ersten Gasthäusern, durch Mädchen. In Ländern, wo die Gewerbefreiheit nicht eingeführt ist, ist die Zahl der Gasthäuser meist in einer Stadt od. in einem District beschränkt, so daß zwar die Gastgerechtigkeit von einem Hause auf ein anderes verlegt od. verkauft, jedoch nicht ohne Zustimmung der zeitherigen Gastwirthe Jemand mit einer neuen Gastgerechtigkeit beliehen wird. Gasthäuser sind keine uralte Einrichtung, da sie wegen der im Alterthum allenthalben in cultivirten Ländern geübten Gastfreundschaft (s.d. unter Gastfreiheit), kein Bedürfniß waren. Nur da, wo es keine Wohnstätten gab, wie in Wüsten, waren dergleichen Häuser für Reisende u. Händler nothwendig; daher sie frühe an Heerstraßen durch Wüsten im Morgenland vorkommen, jedoch nur als Herbergen für Menschen u. Vieh, während die Lebensbedürfnisse der Reisende selbst bei sich haben mußte, wenigstens waren die Fälle selten, wo in einem solchen Hause ein Mann war, welcher Reisebedürfnisse gegen Zahlung verabreichte. Eine solche Herberge hieß Malon, wenn sie nur aus einem oder einigen Gelassen bestand; Neruth, die größern, für ganze Karavanen eingerichteten, im Viereck erbauten, in der Mitte mit einem großen Hof u. Wasserbehälter versehenen. Die Sitte besteht jetzt noch im Morgenlande, die kleinern Herbergen heißen Mensil, die großen Chan od. Karawanserei; nur wo europäische Touristen ihren Weg hinnehmen, sind Gasthäuser entstanden. Dergleichen kommen auch im spätern Alterthum in griechischen Ländern u. selbst in der Wüste von Jericho nach Jerusalem unter dem Namen Pandocheion vor; in römischen Landen hieß ein solches zum Logiren eingerichtetes Haus in Städten u. an Landstraßen Deversorium, während die Wein- u. Speisehäuser Camponae hießen, doch wurden Speisen meist von da über die Gasse verkauft. Gemeine Leute aßen in den Garküchen, Popinae. Unterhaltung suchten gebildete Leute in Rom in den Tabernae der Barbierer u. Bücherhändler, wie in Athen dazu die Leschen (s.d.) Gelegenheit gaben. [⇐5][6⇒] An den kleineren entlegenen Orten Spaniens u. Griechenlands muß der Fremde in die Gasthäuser alle Speisen mitbringen u. sie sich daselbst bereiten lassen. Die beste Auskunft über die Einrichtung der Gasthäuser in den verschiedenen Städten u. Gegenden geben die Reisehandbücher von Murray (englisch) u. Bädeker. 3) In manchen Gegenden ein Hospital, in welchem Pilgrime, Arme u. Kranke aufgenommen werden. [⇐6]
Speisehaus, s.u. Gasthaus 2).
[430⇒] Das Gasthaus, des -es, plur. die -häuser. 1) Das Haus eines Gastgebers oder Gasthalters, ein öffentliches Haus, in welchem Gäste oder Reisende für Geld aufgenommen und verpfleget werden; in den niedrigen Sprecharten ein Wirthshaus. Schon in dem Tatian Gasthus, im Angels. Gysthus, bey dem Ottfried Gastuuissi. 2) Zuweilen auch ein Speisehaus, ein Haus, wo man für Geld zwar gespeiset, aber nicht beherberget wird. 3) In einigen, besonders Oberdeutschen Gegenden auch ein Hospital, in welchem Pilgrimme, Arme und Kranke aufgenommen und verpfleget werden. [⇐430]
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