[630] Gerhard (althochd. gêrhart, »der Speerfeste«). Grafen von Holstein: 1) G. III., der Große, aus der Rendsburger Linie des Hauses Schauenburg, geboren um 1292, wurde nach der Vertreibung des dänischen Königs Christoph II. von seinem Neffen Waldemar, zu dessen Königswahl er geholfen, durch die sogen. Waldemarsche Konstitution 15. Aug. 1326 außer mit Holstein und Stormarn, die er schon besaß, auch mit Südjütland (Schleswig) als erblichem Fahnenlehen belehnt, mit der Bestimmung, daß es nie wieder mit Dänemark vereinigt werden sollte. G. nannte sich seitdem »Herzog von Jütland, Graf von Holstein und Stormarn, Vormund des Reichs Dänemark«. Tatsächlich führte er die Regierung für seinen unmündigen und unfähigen Neffen, legte den Grund zur Vereinigung der Herzogtümer Schleswig und Holstein und verbreitete deutsches Wesen im Norden. Er wurde 1. April 1340 von einem Jüten in Randers ermordet.
2) G. VI., Enkel des vorigen, Sohn Heinrichs del Eisernen, wurde 15. Aug. 1386 von der Königin Margarete als Vormünderin ihres Sohnes Olaf im Nyborger Vertrag mit Schleswig als erblichem Herzogtum belehnt, wogegen er dem König von Dänemark huldigte. Er fiel 9. Aug. 1404 im Kampfe gegen die Dithmarschen.
3) G. II., Herr von Eppenstein, Erzbischof von Mainz (12881305), einer der einflußreichsten Männer seiner Zeit, lenkte nach dem Tode Rudolfs von Habsburg die Königswahl auf den Grafen Adolf von Nassau (1292), geriet aber mit ihm bald in Streit und berief bei dem Konflikt zwischen Adolf von Nassau und Albrecht von Habsburg beide zur Entscheidung ihrer Sache auf eine am 1. Mai 1298 abzuhaltende Kurfürstenversammlung nach Frankfurt a. M. Da Adolf nicht erschien, wurde er 23. Juni 1298 abgesetzt. Aber auch mit dem nunmehr erwählten König Albrecht zerfiel G., obgleich dieser ihm, wie vorher Adolf, für seine Erwählung bedeutende Zugeständnisse gemacht hatte. Als Albrecht noch bei Lebzeiten gegen den Willen Gerhards seinen Sohn Rudolf zum König wählen lassen wollte, erhob er dagegen Einspruch, mußte sich aber bei einem infolge der von ihm unrechtmäßigerweise erhobenen Rheinzölle entstandenen Kriege dem König unterwerfen (1302), auf die Zölle verzichten und Bingen nebst andern Plätzen abtreten. Er starb 25. Febr. 1305. Vgl. Heymach, G. von Eppenstein, Erzbischof von Mainz (Straßb. 1880).