[412] Hof, freier, eingefriedigter Platz, besonders der Raum neben einem Gebäude, zu diesem gehörig und mit Mauern, einem Geländer oder mehreren Gebäuden eingeschlossen. Bei größern Bauwerken unterscheidet man Vorder- und Hinte r- oder Haupt- und Nebenhöfe. Landwirtschaftlich versteht man unter H. auch ein ganzes Gut mit Feldern etc. oder bloß den gesamten Gebäudekomplex (Gehöft, Wirtschaftshof). Hofraum oder Hofraite heißt dann der von diesem umschlossene Raum. Man liebt die Anlage im (länglichen) Viereck, damit vom Wohnhaus aus alles übersehen werden kann, zieht aber da, wo sehr weitläufige Bauten nötig sind, die Anlage von Querbauten vor, um nicht zuviel Hofraum mit unnötigen Unterhaltungskosten (Pflaster, Reinigen etc.) zu haben. In solchem Falle kann im Mittelbau ein Turm mit Uhrwerk und Verwalterstube zu freiem Überblick angebracht werden. Gebäude mit feuergefährlichen Anlagen vereinigt man wohl in einem besondern H. (Maschinenhof, Brennereihof etc.), wie man auch gesonderte Höfe für Futteraufbewahrung (Feimenhof), Stallungen (Viehhof), Schäferei (Schafhof etc.) hat. Für die ganze Hofanlage wird vorteilhaft die Mitte der Längsachse des Gutes gewählt, oder es entscheidet die Nähe des Wassers, der Landstraße etc. Bei kleinern Anlagen bringt man die Düngerstätte in der Mitte des Hofes an, damit sie von allen Stallungen gleich zugänglich sei und bequeme An- und Abfahrt biete. Wenn möglich, sollen die Ställe nach Norden, das Wohnhaus nach Süden liegen. Übersichtlichkeit und Vermeidung jeglicher Art von Luxus sind Hauptbedingungen für die Anlage eines Hofes (s. Grundstück und Landwirtschaftliche Gebäude). In Gebirgsgegenden mit starkem Schneefall bringt man überdachte Gänge zwischen und vor den Gebäuden an, anderwärts nur erhöhte Steinwege (Heisten). H. heißt auch in Dörfern der herrschaftliche Besitz im Gegensatz zu den Gehöften der Bauern, Hofbauer der Besitzer des größten Gutes. In manchen Ländern wird das zur Anlage des Hofes erforderliche Areal nicht mit zur Grundsteuer herangezogen oder überhaupt steuerfrei gelassen, weil keinen Ertrag gebend.
Adelung-1793: Hof-Fourier, der · Hof-Fiscal, der · Hof-Dame, die · Hof-Medicus, der · Hof-Profoß, der · Hof-Prälat, der · Hof-Musicant, der · Hof-Agent, der · Hof-Advocat, der · Hof, der · Hof-Capellan, der · Hof-Conditor, der · Hof-Casse, die · Hof-Capelle, die
Brockhaus-1837: Hof [2] · Hof [1]
Brockhaus-1911: Hof [3] · Hof- und Gerichtsadvokaten · Hof · Hof [2]
DamenConvLex-1834: Hof (Himmelskunde) · Hof (Geographie)
Herder-1854: Hof [2] · Hof [3] · Auerbachs Hof · Hof [1]
Lueger-1904: Kontakterscheinungen, -hof, -metamorphismus · Hof
Meyers-1905: Hof [4] · Hof- und Gerichtsadvokat · Hof [2] · Hof [3]
Pataky-1898: Vom Hof, Frl. Nanny · Hof, Nanny vom
Pierer-1857: Hof [2] · Hof [3] · Nippenburger Hof · Hof [1] · Baierisch Hof · Hof Ragatz · Hof zum Bergen