Lehren [2]

[340] Lehren (Leeren), in der Technik Werkzeuge von sehr verschiedener Einrichtung zum Abnehmen und Nachmessen vorgeschriebener Dimensionen uno Formen, hauptsächlich bei der Metall- und Holzbearbeitung, z. B. auf der Drehbank, beim Schmieden etc. in Gebrauch.

Fig. 1. Lehrbolzen mit Ring.
Fig. 1. Lehrbolzen mit Ring.

Man verfertigt z. B. eine solche Drehbanklehre, indem man das halbe Profil des Gegenstandes, z. B. einer Säule, in Blech ausschneidet.

Fig. 2. Rachenlehre.
Fig. 2. Rachenlehre.

Soll ein Massivzylinder und ein Hohlzylinder genau ineinander gepaßt werden, so benutzt man die Zylinderlehren (Lehrbolzen mit Ring, Kaliberdorn, Kaliberring, Fig. 1), die aus einem stählernen Kreiszylinder und einem genau aufgepaßten Ring bestehen, oder die Loch- und Tasterlehre (Rachenlehre, Fig. 2).

Fig. 3. Drahtklinke.
Fig. 3. Drahtklinke.

Hierher gehören auch die Draht- und Blechlehren (Draht- und Blechklinken, Draht- und Blechmaße) sowie die Klinken für Fach- und Bandeisen.

Fig. 4. Drahtlehre.
Fig. 4. Drahtlehre.

Diese Artikel werden nach gewissen Dicken erzeugt, die Nummern genannt und durch solche L. gefunden werden, die zu dem Zweck neben jedem Einschnitt in Ziffern die Nummer eingeschlagen erhalten. Die gebräuchlichste Form dieser aus harten Stahlplatten hergestellten L. zeigt Fig. 3. Für sehr seine Drähte benutzt man die Meßringe, die aus einem vierkantigen Stahlstäbchen gebogen und nur so weit geschlossen sind, daß ein seiner Spalt bleibt.

Fig. 5. Schraubenlehre.
Fig. 5. Schraubenlehre.

Die Ringe werden bündelweise zusammengefaßt, und jeder Ring hat eine Nummer (Drahtnummer). Eine sehr bequeme Form der Drahtklinken besteht aus zwei unter einem kleinen Winkel zusammenstoßenden Linealen (Fig. 4); an den Schenkeln des Winkels sind die Nummern angebracht.

Fig. 6. Kern- und Bolzenlehre.
Fig. 6. Kern- und Bolzenlehre.

Ein in diesen Winkel eingeschobener Draht wird nur bis zu einer gewissen Weite vorgeschoben werden können, und die an diesem Punkt stehende Zahl ist die Drahtnummer. Sehr gebräuchlich zum Dickenmessen sind die Schraubenlehren (Fia. 5), welche die Dicken mit Hilfe einer sein geteilten Schraube a von bekannter Ganghöhe sehr genau,[340] z. B. auf 1/200 mm, messen.

Fig. 7. Gewindelehre.
Fig. 7. Gewindelehre.

Die Klinken für Flach-, Band- und Façoneisen, sechskantige Muttern (Mutterlehre) sind Stahlplatten, die am Rand Einschnitte von dem Profil der Stäbe besitzen.

Fig. 8. Gewindeschablonen.
Fig. 8. Gewindeschablonen.

Bei den Kern und Bolzenlehren (Fig. 6) geben die Löcher die Lochweiten der zu schneidenden Muttern, die Schlitze die Durchmesser der zugehörenden Schraubenbolzen an. – Gewindelehren (Fig. 7) bestehen aus einem Normalmuttergewinde a, einem Normalschraubengewinde b und einem Lehrdorn c für die Bohrung der Mutter. –

Fig. 9. Lochlehre.
Fig. 9. Lochlehre.

Die Lehre Fig. 8 enthält nach Art der Einschlagmesser zur Prüfung von Schraubengewinden Gewindeschablonen, deren Einschnitten bestimmte Gewinde entsprechen. –

Fig. 10. Stichmaß.
Fig. 10. Stichmaß.

Lochlehren zum Messen von Lochdurchmessern sind keilförmige Stäbe (Fig. 9) mit Teilung zum Messen von Lochweiten; schlanke Kegel dieser Art (Ringlehren) gebrauchen die Goldschmiede zum Messen von Ringweiten. –

Fig. 11. Tiefenmaß.
Fig. 11. Tiefenmaß.

Zur Bestimmung von innern Zylinderdurchmessern dienen die Stichmaße (Zylindermaße, Fig. 10), aus zwei Teilen, A und B, bestehend, die auseinander geschoben und mittels einer Schraube so eingestellt werden, daß die stumpfen Spitzen die Zylinderwand berühren.

Fig. 12. Schieblehre.
Fig. 12. Schieblehre.

Eine Teilung gibt den Durchmesser in Millimetern oder Zentimetern. – Fig. 11 ist eine Lehre zum Messen von Tiefen (Tiefenmaß). Zum Messen und Abstecken verschiedenster Entfernungen, Lochweiten, Dicken etc. dient hauptsächlich die Schub- oder Schieblehre (Fig. 12), bestehend aus einer geteilten Stange ab mit festem Schenkel c nebst Schieber d mit Nonius e und Mikrometerschraube s (vgl. Taster, Meßinstrumente u. Zirkel).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 340-341.
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