Scialōja

[224] Scialōja (spr. scha-), 1) Antonio, ital. Nationalökonom, geb. 1816 zu Procida im Neapolitanischen, gest. daselbst 14. Okt. 1877, lehrte, nachdem er bereits 1843 seine »Principj dell' economia sociale esposti in ordine ideologico« (2. Aufl., Turin 1846) veröffentlicht hatte, 1846–48 als Professor der Nationalökonomie an der Universität in Turin und gab noch den »Trattato elementare di economia sociale« (das. 1848) heraus. 1848 wurde er zum Deputierten der Provinz Neapel gewählt; die Reaktion des Jahres 1849 machte ihm den Prozeß wegen Beteiligung an den Bewegungen des Revolutionsjahres, und sein erst 1852 gesprochenes Urteil lautete auf Verbannung. Er bekleidete dann eine bescheidene Stellung bei der Steuerverwaltung in Turin. 1860 wurde er zum Generalsekretär im Finanzministerium und darauf zum Sektionschef am Rechnungshof ernannt. Seit 1860 war er auch mehrmals ins Parlament gewählt worden; später erhielt er die Senatorwürde. Vom Dezember 1865 bis Februar 1867 war er Finanzminister, 1872 übernahm er das Portefeuille des Unterrichtsministeriums, das er 1874 niederlegte, nachdem er in der Kammer mit dem von ihm eingebrachten Gesetz über den obligatorischen Unterricht in der Volksschule nicht durchgedrungen war. 1875 wurde er nach Ägypten berufen, um dort die finanzielle Verwaltung des Landes regeln zu helfen. Vgl. de Cesare, La vita, i tempi e le opere di A. S. (Rom 1879).

2) Vittorio, Romanist, Sohn des vorigen, geb. 24. April 1856 in Turin, wurde 1879 außerordentlicher Professor an der Universität Camerino, 1880 in Siena, wurde daselbst 1883 zum ordentlichen Professor ernannt und bekleidet seit 1884 die ordentliche Professur für römisches Recht an der Universität Rom. Seit 1894 ist er auch Mitglied des obersten Unterrichtsrates. Seine Schriften behandeln meist Themata aus dem alten römischen, zum Teil auch aus dem heutigen Zivilrecht. Genannt seien: »Sopra il precarium« (Rom 1878); »Nuova collezione delle Dissensiones dominorum« (in den »S. um e documenti di storia e diritto«, das. 1888 ff.); »Sull' interpretazione delle leggi« (Turin 1898). Auch üoersetzte er Savignys »System des heutigen römischen Rechts« (Turin 1883–98) und Bruns' Schrift über die Popularklagen ins Italienische (Bologna 1883) und gab des Anselminus de Orto »Juris civilis instrumentum« heraus (das. 1892) sowie eine Übersetzung und Erklärung von Demosthenes' Rede gegen Kallikles mit Erörterungen über die Theorie der Grunddienstbarkeiten im griechischen Recht (in den »Atti« der Akademie von Turin, 1890). Er gründete 1888 das »Instituto di diritto Romano« und gibt seitdem das »Bullettino« dieser Gesellschaft heraus. Unter seiner Direktion wurde 1900 in Mailand die Herausgabe eines »Dizionario pratico del diritto privato« begonnen. Seit 1891 ist er Munizipalrat der Stadt Rom.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 224.
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