[124] Strohal, Emil August, Rechtslehrer, geb. 31. Dez. 1844 in Birgitz bei Innsbruck, promovierte 1867 in Graz und widmete sich hierauf zunächst der Rechtsanwaltschaft. 1875 habilitierte er sich an der Universität Graz als Privatdozent für Zivilrecht und wurde 1877 zum außerordentlichen und 1881 zum ordentlichen Professor daselbst ernannt. 1893 ging er, als Nachfolger Rudolf v. Iherings auf den Lehrstuhl für römisches Recht berufen, an die Universität Göttingen, folgte jedoch schon im folgenden Jahr einem Ruf als Professor des sächsischen Rechts an die Universität Leipzig, wo er jetzt über das deutsche bürgerliche Recht liest. Seine Hauptwerke sind: »Zur Lehre vom Eigentum an Immobilien« (Graz 1876); »Transmission pendente condicione« (das. 1879); »Die Prioritätsabtretung nach heutigem Grundbuchrecht« (das. 1880); »Succession in den Besitz nach römischem und heutigem Recht« (das. 1885); »Die Anfechtung letztwilliger Verfügungen im deutschen Entwurf« (das. 1892); »Das deutsche Erbrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche vom 18. August 1896« (Berl. 1896; 3. Aufl. 1904, 2 Bde.); »Der Sachbesitz nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche für das Deutsche Reich« (Jena 1897); »Das Pflichtteilsrecht der entferntern Abkömmlinge und der Eltern des Erblassers nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch« (Leipz. 1899); »Kommt dem Vorgemerkten der öffentliche Glaube des Grundbuches zustatten?« (das. 1904); »Grenzen der Urteilsrechtskraft bei betagter oder bedingter Berechtigung« (das. 1905). Außerdem veröffentlichte er in Iherings »Jahrbüchern« eine Reihe kritischer Abhandlungen zu den Entwürfen des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches, die auf die definitive Gestaltung des Gesetzes zum Teil Einfluß gehabt haben. An der Gründung der deutsch-nationalen Partei in Österreich hat sich S. in der Zeit von 186973 eifrig beteiligt.