Läutern

[174] Läutern, 1) rein, durchsichtig machen; 2) (Forstw.), so v.w. Auslichten; 3) (Hutm.), Reinigen der Haare durch das erste Fachen; 4) die Fettigkeit aus den Haaren des Pelzwerkes durch Bearbeitung in der Klärtonne wegschaffen; 5) das Leder beim Gerben durch Streichen auf dem Schabebaume von dem Kalkwasser befreien, in welchem es geäschert wurde; 6) aus Flüssigkeiten die darin enthaltenen festen Theile dadurch abscheiden, daß man sie abseiht, filtrirt od. eine Zeit lang ruhig stehen läßt u. dann von dem Bodensatz abgießt od. abzieht; 7) den Branntwein nochmals abziehen; 8) Butter läutern, sie schmelzen, abschäumen u. von dem entstandenen Bodensatz abgießen; 9) Zuckerläutern, ihn in einem Kessel mit etwas Wasser kochen; nachdem dieses einige Mal aufgewallt hat, thut man geschlagenes Eiweiß hinein, schäumt den Zucker so lange. ab, als es nöthig ist, u. kocht ihn zu Syrup ein; 10) Salpeter läutern, ihn durch wiederholtes Auflösen u. Einsieden rein machen; 11) Schwefelläutern, Rohschwefel durch umschmetzen u. Sublimiren in Stangenschwefel u. Schwefelblumen umwandeln; 12) Talgläutern, ihn durch Kochen mit Wasser unter Zusatz von ein Paar Händen Kochsalz od. gestoßenem Alaun reinigen, um ihn so für die Kerzenfabrikation geeigneter zu machen; 13) Entfernung der Glasbläschen u. unaufgelösten Theilchen in der flüssigen Glasmasse durch Verstärkung der Hitze (Heißschüren), wodurch erstere mit der Glasgalle obenauf, letztere zu Boden gehen; 14) ein Metall von fremden Beimischungen reinigen; so L. des Werkzinks, zur Abscheidung des Zinkoxyds, erfolgt durch Einschmelzen in gußeisernen od. thönernen Kesseln unter möglichstem Abschluß der Luft, unter wiederholtem Umrühren, endlichem Abschäumen u. Gießen zu Platten; L. des Rohzinns, erfolgt durch eine Saigerung od. nochmaliges Einschmelzen im Flammenofen u. Abschäumen; L. (Destilliren) des grauen Roheisens, eine Methode, dasselbe zum Verfrischen vorzubereiten, besteht darin, daß man den Wind auf das im Gestell des Ofens flüssige Metall leitet; 15) (Rechtsw.), s. Leuterung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 174.
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