Liebenstein [2]

[360] Liebenstein, ein altes schwäbisches adeliges, jetzt freiherrliches Geschlecht, welches zu der unmittelbaren freien Reichsritterschaft in Schwaben, Cantons Kocher, gehörte, von Burg Liebenstein (s.d. 5) stammte u. jetzt in Württemberg u. auf der Insel Sumatra angesessen ist. Berühmt sind: 1) Jacob I., geb 1463, kam 1470 in das Hochstift zu Mainz, wurde 1497 Domdechant u. nach dem Tode Berchtholds Grafen von Henneberg am 30. Dec. 1504 zum Erzbischof von Mainz erwählt, er war ein gelehrter, frommer u. gerechter Fürst u. st. 15. Sept. 1508 in Mainz. 2) Moritz, Neffe des Vor., wurde 1544 kaiserlicher Feldoberster u. Lieutenant Sebastian Schärtlins in Italien, auch eine Zeit lang württembergischer Obervogt zu Vaihingen u. st. 1559. 3) Freiherr Ludwig August Friedrich, geb. 1781 in Birkenfeld, wurde Assessor in Manheim, später Oberamtmann zu Lahr; 1819 Mitglied der badischen Kammer, beantragte er Trennung der Justiz von der Administration, Einführung des öffentlichen Verfahrens u. Verantwortlichkeit der Minister u.a. Staatsdiener. Er kam als Hofgerichtsrath nach Manheim, von da 1821 als Geheimer Referendar ins Ministerium des Innern u. st. 26. März 1824 als Kreisdirector des Murg- u. Pfinzkreises (jetzigen Mittelrheinkreises). Als Volksdeputirter u. zugleich auch als Regierungscommissar auf dem zweiten Landtage bewirkte er die Herstellung einer liberalen Gemeindeordnung, so wie die Öffentlichkeit der Verhandlungen bei vorfallenden Anklagen der Minister; er schr.: Über stehende Heere u. Landwehr, Karlsr. 1817; Der Krieg Napoleons gegen Rußland 1812 u. 1813, Frankf. 1819, 2 Bde. Von den zahlreichen Ästen, in welche sich das Geschlecht seit den frühesten Zeiten schied, blüht noch jetzt die ehemalige Eschenbacher Linie in zwei Zweigen: A) Holländisch-Ostindischer Zweig, dessen Chef ist: 4) Freiherr Ludwig Wilhelm Friedr. Karl, geb. 1799, lebt auf der Insel Sumatra. B) Deutscher Zweig, in Württemberg, dessen Chef ist: 5) Freiherr Karl, Sohn von L. 3), geb. 1816, ist seit 1856 Wittwer von Pauline geb. Rapp.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 360.
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