Plautĭa lex

[205] Plautĭa lex, 1) P. judiciaria, vom Volkstribun M. Plautius 89 v. Chr., daß die Richter aus den Senatoren u. Rittern u. einige auch aus den Plebejern gewählt würden. Sonach wählte jede Tribus jährlich 15, welche in demselben Jahre richteten. 2) P. (Plotia) l. de vi, 89 v. Chr., drohte Landesverweisung für unerlaubtes Waffentragen, Gewaltthaten gegen Magistratspersonen, Erregung eines Aufstandes, gewaltsames Besetzen von Plätzen u. Häusern u. Zerstörung der letztern etc., u. bestimmte, daß ein mit Gewalt arripirtes Gut durch Verjährung nicht Eigenthum werde. 3) P. Papiria lex, 89 v. Chr., verlieh allen Bürgern föderirter Staaten das römische Bürgerrecht, wenn sie zu der Zeit, wo jenes Gesetz gegeben wurde, ihr Domicil in Italien gehabt od. sich nach 60 Tagen beim Prätor gemeldet hätten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 205.
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