Schulmann

[465] Schulmann, jeder, welcher der Bildung der Jugend in Schulen durch Unterricht u. Erziehung obliegt. An jeden guten S. werden dieselben Forderungen wie an jeden guten Lehrer gestellt, u. die vom Staate dazu angestellten Behörden überzeugen sich durch Prüfungen vor dem Antritte seines Amtes, ob er dieselben erfüllt. In früherer Zeit gab es keinen besonderen Stand der Schulmänner, sondern theils die Geistlichen, theils arme Handwerker od. sonst müssige, berufs- u brodlose Leute besorgten den Unterricht (vgl. Schule); erst in neuerer Zeit hat sich ein solcher Stand gebildet, für dessen innere bessere Ausbildung u. Hebung die Regierungen sorgen. Die Schulmänner für Elementar- u. Volksschulen erhalten ihre Bildung jetzt gewöhnlich in Schullehrerseminarien (s.d.), die für höhere Schulen erhalten auf Universitäten eine wissenschaftliche, bes. sprachliche u. philosophische Bildung, u. treiben praktische Vorübungen in den Philologischen Seminarien. Der allgemeine Name der Schulmänner ist Schullehrer, doch sind dann wieder die Titel je nach den höheren od. niederen Schulen, bei denen sie angestellt sind, u. je nach ihrer Stellung an denselben verschieden, so: Schulmeister, Präceptor, Cantor, Tertius, Unterlehrer, Oberlehrer, Rector, Conrector, Subrector, Subconrector, Director (s.d.a.) etc. Nach dieser Stellung richtet steh auch die Höhe der Einnahme, welche bei höheren Stellen gewöhnlich ganz in einer festen Besoldung besteht, bei anderen nur zum Theil u. außerdem im Schulgelde; bei den Lehrern von Dorf- u. niederen Stadtschulen auch in den Accidenzien des mit ihren Stellen verbundenen Küster-, Organisten- u. Cantoramtes.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 465.
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