Soubise [2]

[314] Soubise (spr. Subihs'), altes Geschlecht in Frankreich, nach dem Flecken Soubise benannt. Bemerkenswerth sind: 1) Jean de Parthenai, Herr von S., geb. 1512; in der protestantischen Religion erzogen, war er eine ihrer Hauptstützen u. vertheidigte 1562 Lyon gegen den Herzog von Nemours; er st. 1566. 2) Catherine de Parthenai, einzige Tochter u. Erbin des Vorigen, heirathete 1575 den Vicomte René II. von Rohan (s.d. 13) u. brachte so die Herrschaft u. den Namen S. an das Haus Rohan-Gié. Sie zeichnete sich durch Kenntnisse u. Standhaftigkeit während der Belagerung von Rochelle (1628) aus u. st. als Gefangene in Niort 1631. 3) Benjamin de Rohan, Baron de Frontenai, Herr von S., zweiter Sohn der Vorigen u. von René II.; geb. 1583, machte seine ersten Feldzüge unter Moritz von Oranien in den Niederlanden u. trat 1615 zu der Partei des Prinzen Condé; in dem Kriege von 1621 u. 1622, welchen die Protestanten, an deren Spitze sein Bruder Heinrich II. von Rohan stand, gegen Ludwig XIII führten, vertheidigte er erst St. Jean d'Angely gegen den König, mußte aber dann nach Rochelle zurückweichen. Darauf ging er nach England, um Jakob I. zur Hülfe für die Protestanten zu bewegen. Dieser Versuch war aber erfolglos, u. die Protestanten schlossen noch 1622 mit dem Könige Frieden, in welchem auch für ihn Amnestie bedungen wurde. S. bemächtigte sich aber dessenungeachtet 1625 mit 300 Soldaten u. 100 Matrosen der königlichen Flotte im Hafen von Blavet u. eroberte hie Inseln Oléron u. Ré, dagegen mißlang seine Expedition nach der Landschaft Medoc. Von den Protestanten nicht unterstützt, wurde er am 15. Sept. von der Flotte unter Montmorency bei Ré geschlagen u. mußte auch Oléron aufgeben, worauf er nach England flüchtete. Zwar wurde er in dem Frieden vom 6. April 1626 in die Amnestie eingeschlossen u. zum Pair u. Herzog ernannt; da es aber Richelieu damit kein Ernst war, derselbe vielmehr Anstalten machte Rochelle anzugreifen, so begleitete[314] S. die britische Flotte, welche Karl I. zum Entsatz von Rochelle abschickte, deren Beistand aber von den Einwohnern, welche S. nicht trauten, abgelehnt wurde. Als nach der Eroberung von Rochelle 1628 Ludwig XIII. in dem Frieden vom 29. Juni 1629 auch S. Amnestie ertheilte, schlug er sie wiederholt aus, blieb in England u. st dort kinderlos 1642, deshalb kamen seine Güter u. Titel an einen Seitenverwandten 4) François v. Rohan, Prinz von S., geb. 1631, Sohn von Hercules von Rohan, französischer Generallieutenant; dieser st. 1712. 5) Hercules Meridiac de Rohan, Prinz von S., Sohn des Vor., geb. 1669, Stifter der Linie Rohan-Rohan (s. Rohan B) c), indem Ludwig XIV. die Baronie Frontenai 1714 zu einem Herzogthum dieses Namens erhob, war französischer Generallieutenant. 6) Louis François Jule de Rohan, Prinz von S., geb. 1697; st. 1724. 7) Charles de Rohan, Prinz von S., Sohn des Vor., geb. 1715; wurde 1734 Capitän der Gendarmerie u. begleitete in den Feldzügen von 1744–48 Ludwig XV. als Adjutant; 1746 eroberte er Mecheln, weshalb er 1748 zum Marechal de Camp u. zum Gouverneur von Flandern u. 1751 vom Hennegau ernannt wurde. Beim Beginn des Siebenjährigen Krieges erhielt er durch die Fürsprache der Marquise von Pompadour den Befehl über ein französisches Corps von 24,000 Mann unter dem Marschall d'Estrées u. eroberte Wesel u. besetzte Cleve u. Geldern. 1757 trennte er sich von dem Hauptheere u. zog nach Sachsen, um dort die Preußen anzugreifen. In Gotha aber überfiel ihn im September Seydlitz beim Diner im Schloß, daß er die Flucht ergreifen mußte u. darauf am 5. Novbr. bei Roßbach geschlagen wurde, s. Siebenjähriger Krieg S. 39. 1757 wurde er Kriegsminister u. 1758 mit dem Herzog von Broglio wieder auf den Kriegsschauplatz nach Deutschland geschickt, siegte bei Lützelburg u. eroberte die Landgrafschaft Hessen, wofür er zum Marschall ernannt wurde. In den folgenden Jahren richtete er, weil er stets mit dem Herzog von Broglio in Differenzen war, nichts aus, behielt aber doch, während Broglio abberufen wurde, das Commando u. kehrte nach dem Frieden 1763 nach Paris zurück. Er war stets Ludwig XV. u. dessen Maitressen ergeben u. nach dem Tode des Königs war er der einzige Höfling, welcher den Leichnam bis zu seiner Bestattung nicht verließ. Deshalb ließ ihm Ludwig XVI. seinen Platz im Ministerium; er st. 4. Juli 1787; mit ihm erlosch die Linie Nohan-Soubise.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 314-315.
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