Kleiderordnung

*1. Das ist gegen alle Kleiderordnung.Eiselein, 381; Braun, I, 1879.

Es ist nicht erlaubt, nicht schicklich. Aus den Zeiten, in welchen die Regierungen es für geboten erachteten, die Kleidung durch Polizeibestimmungen, Kleiderordnungen genannt, zu regeln. Die Zeit hat bewiesen, wie wirkungslos dergleichen Polizeivorschriften sind. Von den sämmtlichen Kleiderordnungen, die in Deutschland ihrerzeit erschienen sind, ist nichts übrig geblieben, als die obige Redensart. Die Polizeiverbote haben sich machtlos erwiesen, wie gegen Kaffee und Taback, so gegen die Crinoline, die sogar die Strafreden des Pfarrers Dr. Luk. Osiander in Hamburg überlebt hat. Wie es solchen »papiernen Ordnungen« ergeht, spricht der alte Lauremberg in den Versen aus: »Die löbliche Kleider-Ordonantz wird gehalten weder halb noch gantz; der hohen Obrigkeyt Erlasse werden verlacht auf jeder Gasse.« Von 1496-1577 beschäftisten sich die Reichstage mit Kleiderordnungen; man wollte, dass Stand und Würde eines jeden sofort am Kleide erkannt werde. Sehr viele dieser Kleiderordnungen gründeten sich auf die Polizeiordnung des Heiligen römischen Reichs vom Jahre 1548. (Vgl. Beiträge zur Geschichte des braunschweig-lüneburgischen Hauses und Hofes von C.E. von Malortie, Hannover, 1860 fg.)


*2. Dat is (löpt) gegen de Klêderordnung.Schütze, II, 269.


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880.
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