Der Trinkleute Krieg in den Leuthäusern ist keine Heimsuchung. – Graf, 381, 516.
Ungehöriges Verhalten in den Wirthshäusern wird als keine Störung des Hausfriedens betrachtet. Jeder sieht im Wirthshause seine zweite Heimat; und so lange, da die Ruthe vor dem Bierhause steckt (vgl. Grimm., Wb., 677) oder das Fass oder die Kanne vor den feilen Zapfen steht, so lange ist binnen der vier Wände des Wirthshauses und vor dem Zapfen kein Hausfriede. (Vgl. Göschen, 51, 13.) (S. ⇒ Taverne und ⇒ Wirthshaus.)
Mhd.: Der Trinkleut krieg in den leuthewsern ist kein heimsuch. (Zöpfl, Bamb. Recht, 213.)