Freie Städte

[617] Freie Städte, freie Reichsstädte, seit dem 14. Jahrh. solche Reichsstädte (ursprünglich Bischofsstädte), die keine regelmäßigen Reichssteuern bezahlten und fast alle Rechte der öffentlichen Gewalt besaßen. Die vom Wiener Kongreß als F. G. anerkannten ehemal. Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck, nebst Frankfurt a. M. sind, mit Ausnahme Frankfurts, das 1866 von Preußen annektiert wurde, souveräne Glieder des Deutschen Reichs.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 617.
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