[436] Puchta, 1) Wolfgang Heinrich, Jurist, geb. 3. Aug. 1769 in Mähren dorf bei Erlangen, gest. 6. März 1845 in Erlangen, wo er zuletzt Direktor des Landgerichts war. Unter seinen Schriften ist das zweibändige »Handbuch des gerichtlichen Verfahrens in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit« (Erlang. 1821, 2. Aufl. 183132) hervorzuheben. Vgl. seine »Erinnerungen aus dem Leben und Wirken eines alten Beamten« (Nördling. 1842).
2) Georg Friedrich, ausgezeichneter Jurist, Sohn des vorigen, geb. 31. Aug. 1) 98 in Kadolzburg, gest. 8. Jan. 1846 in Berlin, habilitierte sich 1820 als Privatdozent in Erlangen, ward 1823 zum außerordentlichen Professor ernannt, 1828 als ordentlicher Professor nach München berufen und übernahm 1835 eine Professur in Marburg, 1837 in Leipzig, 1842 als Savignys Nachfolger in Berlin. 1814 wurde er zum Geheimen Obertribunalrat und 1845 zum Mitglied des Staatsrates und der Gesetzgebungskommission ernannt. P. verband mit gebiegener philosophischer Bildung (er gehörte Schellings Schule an) eine seltene Schärfe und Klarheit des Gedankens wie des Ausdrucks. Er war nicht der Bahnbrecher, aber der große Systematiker der historischen Rechtsschule. Seine bedeutendsten Schriften sind: »Pandekten« (Leipz. 1838; 12. Aufl. von Schirmer, 1877) und »Kursus der Institutionen« (das. 184147, 3 Bde.; 10. Aufl., besorgt von Krüger, 1893, 2 Bde.). Außerdem schrieb er unter anderm: »Zivilistische Abhandlungen« (Berl. 1823); »Das Gewohnheitsrecht« (Erlang. 182837, 2 Bde.); »Einleitung in das Recht der Kirche« (Leipz. 1840); »Kleine zivilistische Schriften« (hrsg. von Rudorff, das. 1851).