Blödsinn

[897] Blödsinn, Geisteskrankheit auf vorwaltender Schwäche od. fast gänzlichem Mangel der höhern geistigen Vermögen, der Vernunft u. des Verstandes,[897] od. des Erkenntnißvermögens überhaupt beruhend u. demnach auch verschiedene Stufen als Geistes od. Verstandesschwäche (Hebetudo mentis), Albernheit (Fatuitas). Dummheit (Stupiditas) u. im höchsten Grade den eigentlichen B. (Amentia, Anoea, Idiotismus) darstellend, mit gleichzeitiger namhafter Schwächung od. fast völligem Erlöschen auch der übrigen psychischen Vermögen, die menschliche Natur zu der des Kindes, selbst bis zur thierischen, ja selbst unter dieselbe führend. Der B. wurzelt fast immer in Fehlern des Gehirns u. Nervensystems überhaupt u. gibt sich auch von Außen durch schlaffe Haltung des Körpers, dummen u. stieren Blick, schwerfälligen u. schleppenden Gang, undeutliches u. erschwertes Sprechen, krankhaftes gedunsenes Aussehen, durch kindische Beschäftigungen od. völlige Trägheit, grundloses Lachen u. Weinen u. Aufwallen des Gemüths, Gefräßigkeit, Geilheit, od. gänzliches Schlafen der thierischen Triebe, Boshaftigkeit, Menschenscheu, bisweilen auch durch List, Mordlust, Brandstiftungstrieb, große Unreinlichkeit, Stuhlverstopfung, bisweilen unwillkürlichen Abgang des Stuhls u. Urins zu erkennen. Der B. ist oft angeboren od. entsteht nach andern Geisteskrankheiten, Schlagflüssen, Epilepsie in Folge des hohen Alters etc. u. ist sehr selten, der angeborne nie heilbar, doch werden Blödsinnige in besondern Anstalten zweckmäßig beschäftigt u. erhalten; vgl. Cretinismus. Über Berücksichtigung des B-s in Criminalrecht s.u. Zurechnung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 897-898.
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