Haspel [1]

[81] Haspel, 1) in Bergwerken, auf Schiffen, (s. Bratspill), bei Schöpfbrunnen, bei Schleußen, Mühlwehren, bei Bauten etc. verwendetes Hebezeug, mit welchem durch Menschenkraft Lasten in die Höhe gewunden werden. Der H. unterscheidet sich dadurch von dem Göpel, daß seine Welle horizontal liegt. Diese Welle (Rundbaum, Haspelbaum), um welche das Seil geschlungen ist, welches die Last zieht, ist an beiden Enden mit eisernen Ringen beschlagen u. mit Zapfen versehen. Diese Zapfen ruhen in den Pfannen (Pfadeisen), von zwei hölzernen Ständern (Haspelstützen) gestützt. Diese stehen bei den Berghaspeln auf einem viereckigen, starken, hölzernen Rahmen (Haspelgeviere); in den Rundbaum derselben werden eiserne Stangen (Bleizapfen) gesteckt, um ihn bei dem Herausziehen des Erzes aus dem Schachte herumzudrehen, die beiden kürzeren, gewöhnlich zu unterst liegenden Seiten des Gevieres heißen die Pfahlbäume, die beiden längeren, welche mit der Welle parallel laufen, die Hängebäume, bei donlegigen Schachten heißt derjenige von den Hängebäumen, welcher sich im Liegenden befindet, Hängebank. Das Haspelgeviere u. die Haspelstützen heißen zusammen das Haspelgerüste. Damit das auf- u. niedergehende Seiltrum nicht zusammenkomme, ist auf dem Haspelbaume eine Scheibe (Haspelscheibe) angebracht, auch bringt man ein Schwungrad, eine Schwungscheibe od. einen Schwungkolben daran an, um die Bewegung gleichmäßiger zu machen. Rücksichtlich der Art, wie der Haspelbaum herumgedreht wird, hat man a) Kreuzhaspel, zwei kreuzweis durch den Haspelbaum gesteckte Stangen von hartem Holz (Hebebäume, Speichen) dienen zum Herumdrehen; b) Horn- od. Kurbelhaspel; die Bewegung geschieht mittelst einer, an dem Zapfen des Haspelbaumes befestigten eisernen Kurbel (Haspelhorn); der Winkel des Haspelhorns heißt das Knie, der an dem Zapfen befestigte Schenkel der Bug (Höhe), der zum Griffe dienende Schenkel Horn (Spille). Bei einmännischen Haspeln ist nur an einer Seite des Haspelbaumes, bei zweimännischen an beiden Seiten ein Haspelhorn angebracht; bei viermännischen Haspeln ist an dem Griffe des Haspelhorns noch ein Haspelhorn (doppeltes Haspelhorn) angebracht, so daß auf jeder Seite zwei Haspelknechte arbeiten können. c) Radhaspel, die Bewegung geschieht mittelst eines Rades (Haspelrad), welches am Haspelbaume befestigt ist. Dieses Rad ist entweder eine, auf der Stirn mit einem gekerbten Einschnitte versehene Scheibe, od. ein Gabelrad, welches durch ein darumgelegtes Seil od. eine Kette ohne Ende herumgedreht wird, daher Seilradhaspel (Kettenradhaspel). Diese Haspeln sind mit Vortheil nur anzuwenden, wenn die bewegende Kraft unter denselben stehen kann. Ferner gebraucht man gewöhnliche Speichenräder, od. Räder (Arm-, Hornräder), auf deren Stirn starke Zapfen (Arme, Hörner), in der Richtung nach dem Mittelpunkte eingeschlagen sind, welche als Griffe dienen, daher Armradhaspel, Hornradhaspel. Noch gebraucht man Räder mit zwei Kränzen, zwischen welchen sprossenförmig hölzerne Stöcke befestigt sind, od. Räder mit einem Kranze, wo die Stöcke so eingesetzt sind, daß sie auf beiden Seiten hervorragen (Spillradhaspel). Endlich dreht man den H. auch durch ein Gangrad,[81] daher Gangradshaspel. Alle diese Haspeln gehören zu den einfachen Haspeln; wirkt aber das Rad als ein Vorlege, d.h. mittelst Stirnrad od. Trilling, od. ist der H. mit einem Krahn, einer Ramme (Haspelramme) u. dgl. in Verbindung gesetzt, so sind es zusammengesetzte Haspeln. 2) (Garnhaspel od. Weise), Werkzeug, mit dem das gesponnene Garn von der Spule abgewunden (gehaspelt) u. zugleich gemessen wird. In einem Gestelle (1 od. 2 senkrechte Säulen auf einem Brete als Fuß) geht eine Welle, in dieser sind 4–8 Stäbe, oben mit Querhölzern versehen, so angebracht, daß sie ein Rad ohne Kranz bilden. Auf die Querhölzer dieses Rades wird das Garn gewunden, der Umfang desselben ist 14–4 Ellen u. nicht in allen Gegenden gleich, an vielen Orten unterscheidet man große u. kleine H. od. Weise. An der Welle des Rades ist eine Schraube ohne Ende, welche in ein Rad mit 20 od. 40 Zähnen greift. Hat man den H. 40 Mal herumgedreht u. 40 Faden von bestimmter Größe, die ein Gebind machen, abgewunden, so dreht sich das Zahnrad einmal herum; dies wird dadurch für den Haspeler, welcher die zu einem Gebind gehörigen Fäden unterbinden muß, bemerklich gemacht, daß ein an der Welle des Zahnrades befindlicher Zapfen einen Spahn zurückdrängt, welcher zurückschnappt u. an das Gestelle schlägt, daher Schnappweise. Mit weniger Veränderung kann man auch durch einen Hammer od. eine Glocke dieses Zeichen geben lassen (vgl. Garn 1). Auf gleiche Weise kann das Zählerwerk auch die Zahl der gehaspelten Gebinde anzeigen u. bemerklich machen, wenn ein Strehn voll ist. In Maschinenspinnereien sind die Haspeln gewöhnlich so eingerichtet, daß nicht ein Faden allein, sondern eine Anzahl von 20–50 Fäden zugleich aufgewickelt wird. 3) (Färber), eine Welle, an beiden Seiten mit einem Kreuze, woran Latten befestigt sind; es werden damit die zu färbenden Zeuge in den Farbekessel gelassen u. wieder herausgezogen; 4) so v.w. Drehkreuz.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 81-82.
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