Lex

[327] Lex, 1) (röm. Ant.), geschriebenes Gesetz, im [327] Gegensatz zum Herkommen. In der Königszeit wurden die Gesetze von dem Könige eingebracht u. erhielten durch die Beschlüsse der Curiatcomitien, seit Servius Tullius der Centuriatcomitien Gesetzeskraft (s.u. Comitien). Zur Zeit der Republik wurden die Leges als bloße Vorschläge (Rogationes) von einer Behörde (Auctor legis, Lator legis) vor das Volk gebracht; sie wurden drei Nundinae vor den Comitien, in welchen sie besprochen werden sollten, öffentlich bekannt gemacht, dann wurde in einer Versammlung (Concio) od. in den Comitien selbst darüber berathen u. zuletzt abgestimmt. War die Rogatio angenommen, so wurde sie nun zur L., als solche in Stein od. Erz gegraben u. auf dem Forum od. an einem Tempel aufgehängt, später geschrieben in dem Archiv niedergelegt Jede L. bestand aus einem Prooemium, Einleitung, dann folgte das Gesetz selbst u. zuletzt kam die Strafandrohung für den Übertreter (Sanctio). Zur Kaiserzeit wurden die Gesetze von den Kaisern gegeben u. hießen Decreta, Rescripta, Edicta, Mandata, Constitutiones. Die Gesetze führten ihre Namen nach ihrem Inhalt, z.B. L. agraria, L. sumtuaria etc.; od. nach den Consuln, unter deren Regiment sie gegeben waren, z.B. L. Valeria Horatia; od. nach den Volkstribunen, welche sie eingebracht hatten, z.B. L. Clodia etc. Die einzelnen s. unter ihrem Beisatz, z.B. Aebutia lex, Agrariae leges etc. od. unter dem Verbrechen, gegen welches sie gegeben wurden, z.B. Ambitus; 2) Bedingung, z.B. L. commissoria.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 327-328.
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