1. Diebstahl macht nicht standhaft reich.
Nur vorübergehend. Das schnell gewonnene Gut wird leichtsinnig verthan; wie es gewonnen ist, so zerrinnt es.
Frz.: Bien volé ne profite jamais.
Lat.: Non habet eventus sordida praeda bonos. (Philippi, II, 37.)
2. Wer einen kleinen Diebstahl thut, der stiehlet wol auch grösser Gut.
3. Dann muss ich auf Ihren nächsten Diebstahl Beschlag legen, sagte der Spitalverwalter zum Vagabunden, als dieser erklärte, er habe nichts zu bezahlen.
[1134] 4. Der erste Diebstahl beschwert den andern. – Graf, 364, 459; Weingärtner, II, 472.
Weil die Strafe des zweiten infolge der Rückfälligkeit gesteigert wird.
5. Diebstahl des Nachts, Raub am Tage. – Graf, 365, 463.
Die Hauptverbrechen am Eigenthum sind Dieb stahl und Raub; jener wird durch Heimlichkeit, dieser durch offne Gewalt charakterisirt.
Mhd.: Des nachtez is ez dube, des tages is ez roup. (Ortloff, IV, 9, 115, 12.)
6. Diebstahl und Ehebruch bleiben nicht lange verborgen. – Monatshefte, VI, 174.
7. Für Diebstahl, Raub und Mord kann Niemand Bürge sein. – Graf, 300, 117.
Im Plattdeutschen: Vor dube, mord unde roof mach nement borge werden. (Oelrichs, 323.)
8. Wer einmal Diebstahl hat begangen, der geht's nit ab, bis er thut hangen. – Eyering, I, 93.
Brockhaus-1911: Militärischer Diebstahl · Eigentum ist Diebstahl · Diebstahl
Kirchner-Michaelis-1907: Eigentum ist Diebstahl
Mauthner-1923: Eigentum ist Diebstahl
Meyers-1905: Militärischer Diebstahl · Eigentum ist Diebstahl · Diebstahl
Pierer-1857: Diebstahl · Handhafter Diebstahl · Ausgezeichneter Diebstahl · Benannter Diebstahl