1. Auf dreierlei muss man jeden aufmerksam machen: sich des Weins zu enthalten1, sich vor der Wollust zu hüten und kein Geld aufs Spiel zu setzen.
1) D.h. des unmässigen Genusses.
2. Dreierlei soll man aus den Städten hinausführen: Sieche, Todte, Bettler1. – Sailer, 96.
1) Wenn sie noch arbeiten können.
3. Dreyerlei bringt man von Rom: einen bösen Magen, ein böss gewissen vnd einen leren seckel. – Petri, II, 154.
4. Dreyerley haben ainen feinen gang, vnd das vierdte geht wol: der Löw mächtig vnter den Thieren, vnd keret nicht vmb vor yemandt; ain Winde von guten landen; vnd ain Wider; vnnd der König, wider den sich niemandt legen thar. – Agricola II, 209.
5. Dreyerlei man gar billig spott: dess krancken wolgefärbt schön rot; der sich viel Krieg vnd Streit vergiht, an dessen Leib man kein wasen siht, wen ein vergangne That ficht an, die er nicht wieder bringen kann. – Hans Sachs, XLVIII, 2.