Heimgeigen

*1. Lass dich heimgeigen. (Henneberg.) – Tendlau, 89; Wurzbach, II, 26.

Gegen lästige Personen überhaupt, besonders aber, wenn eine männliche Person einem Mädchen einen zu dreisten Antrag thut oder sich Ungeziemendes herausnimmt. Daher, weil bei Hochzeiten in niedern Volksklassen die Gäste sich vom Tanzsaale mit Musik zu Hause begleiten liessen. Im Innviertel (Oberösterreich) ist es, wie Baumgarten mittheilt, noch Brauch, dass anstatt die dort einst übliche Kirchweih an einem Sonnoder Festtage die Bewohner des Hauses die Erinnerung daran durch ein Mahl begehen. Es heisst dies der Kirta (Kirchtag). Darauf nun geben die Wirthe in der Pfarre den Nachkirta. Wer sich einfindet, kann bei Speise und Trank, natürlich gegen Bezahlung, sich gütlich thun. Oft wird auch getanzt. Geschieht dies aber auch nicht, so fehlt es doch nicht an Spielleuten, die denjenigen, die das Wirthshaus verlassen, wenn sie zu den angesehenen Bewohnern des Orts gehören, »heimgeigen«, wofür sie ein Trinkgeld erhalten.


*2. Oetz lass di hêmgeig'n. (Franken.) – Frommann, VI, 316, 172.

Ironisch. Mit Spott und Schande heimschicken.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 2. Leipzig 1870, Sp. 473.
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