Curs

[488] Curs oder franz. cours, sowie der lat. Ausdruck Cursus bedeuten eigentlich der Lauf, werden aber in sehr verschiedenem Sinne angewendet. So nennt man z.B. den Lauf der Posten ihren Curs, und ist vom Postcurse zwischen zwei Punkten die Rede, so versteht man darunter die allgemeine Einrichtung des Postwesens und Postenlaufes zwischen ihnen. Auch die Richtung, welche ein Schiff auf dem Meere verfolgt, wird sein Curs genannt, vorzugsweise gebraucht man aber diesen Ausdruck von der Circulation (s.d.) oder dem Umlaufe des Geldes, und sagt z.B., es sei diese oder jene Geldsorte in Curs, d.h. in Umlauf, oder außer Curs gesetzt, d.h. für ungültig erklärt worden; endlich nennt man den wechselnden Werth der Geldsorten gegeneinander, sowie der von einem Handelsplatze auf den andern gezogenen Wechsel, der Staatspapiere, der Schuldverschreibungen von Creditanstalten, der Actien öffentlicher Unternehmungen, z.B. von Bergwerken, Kanälen, Banken, Eisenbahnen u.s.w., ihren Curs. Dieser kann natürlich, gleich dem Marktpreise der Waaren, nur da durchschnittlich bestimmt werden, wo viel Umsatz in baarem Gelde, in Wechseln und Papieren stattfindet, folglich blos in großen Handels- und Wechselplätzen. Hier wird er täglich oder an bestimmten Tagen der Woche von den berechtigten Mäklern auf Grund der Erkundigungen, die sie über die zum Umsatz angebotenen Geldsorten, Papiere u.s.w. und die von den Käufern gebotenen und gezahlten Preise einziehen, im Durchschnitt bestimmt und mittels der sogenannten Curszettel bekannt gemacht. Diese enthalten das an jedem Handelsplatze verschiedene Verzeichniß der auswärtigen Orte, nach denen gewöhnlich Wechsel zu kaufen sind, und der Geldsorten, Staats- und Creditpapiere, in welchen an der Börse daselbst Geschäfte gemacht werden. Für die Preise derselben bestehen in der Regel zwei mit B., d.h. Briefe, und G., d.h. Geld, bezeichnete Rubriken, und ist ein Curs unter B. eingetragen, so deutet dies an, daß die betreffende Geld-oder Papiersorte nur wenig begehrt war, steht er aber unter G., so ist die Geldsorte gesucht, das Papier leicht gegen baares Geld umzusetzen gewesen. In den Curszetteln werden nur die veränderlichen Preise angegeben, denen aber an jedem Wechselplatze ein gewisser unveränderlicher Geldfuß, auch Währung genannt, als Maßstab zum Grunde liegt; um daher einen Curszettel verstehen zu können, muß man mit diesen Verhältnissen und mit dem Münz- und Geldwesen der Länder vertraut sein, dessen Preise angegeben werden. Weil z.B. 14 Thlr. Preuß. nicht mehr seines Silber enthalten wie 131/3 Thlr. Conventionsgeld, sind 100 Thlr. Conventionsgeld auch in preuß. Courant mehr werth, und wenn z.B. im leipziger Curszettel das letztere 103 G. steht, so erhält man für 100 Thlr. Conventionsgeld 103 Thlr. Preuß.; sind ebendaselbst Louisdor mit 109 B. notirt, so ersieht man daraus, daß für 109 Thlr. Conventionsgeld 100 Thlr. Louisdor zu 5 Thlr. zu haben sind, und die Angabe 6 Thlr. 16 Gr. G. bei London bedeutet, daß man in Leipzig so viel zahlen muß, um in London ein Pf. Sterl. wieder zu erhalten u.s.w. Die Curse der Staatspapiere geben meist den Preis für 100 Thlr., Gulden u.s.w. ihres Nennwerths an, und stehen preuß. Staatsschuldscheine 98, so erhält man für 98 Thlr. Preuß. einen Schuldschein von 100 Thlrn, die Preisangaben von Actien und andern Papieren lauten jedoch manchmal auf ihren Gesammtwerth, wie z.B. wenn wiener Bankactien mit 1300 notirt sind, daher man wissen muß, auf welche Summe, hier 1000 Gulden, sie ursprünglich ausgestellt sind. – Cursus heißt auf Schulen und Universitäten der Vortrag einer Sprache, einer Wissenschaft und überhaupt eines Lehrgegenstandes im natürlichen Zusammenhange und in der nothwendigen Aufeinanderfolge seiner einzelnen Theile, die, vom Leichten zum Schwerern fortschreitend, sich gegenseitig erläutern und die Auffassung dadurch befördern.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 488.
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