Kloster

[977] Kloster (lat. claustrum, »verschlossener Ort«), von einer Mauer umgebenes und mit einer Kirche verbundenes Gebäude, in dem Mönche oder Normen gemeinsam und nach gewissen Statuten (Regeln) leben. Die K. mit gleichen Satzungen bilden einen Klosterorden unter Aufsicht des vom Ordenskapitel oder vom Bischof ernannten Abtes (Prior, Superior, Propst), in Nonnen-K. der Äbtissin (Priorin, Superiorin, Pröpstin, Domina); die höhere Instanz bilden die Ordenskapitel. Die K. einer Diözese stehen unter dem Bischof, viele auch unter dem nur dem Papst verantwortlichen Ordensgeneral (eximierte K.). Die Geschäfte der Klosterverwaltung führen die Klosteroffizialen; Mönche, welche die Priesterweihe erhalten haben, heißen Väter (Patres), die übrigen Brüder (Fratres, Kloster- oder Laienbrüder, s. Laien). Die ersten K. entstanden im 4. Jahrh. aus den Ansiedelungen der Anachoreten in Oberägypten; den ernstern religiösen Geist führte erst Basilius (s.d.) d. Gr. in das Klosterleben ein. Im Abendlande wurden die K. durch Benedikt (s.d.) von Nursia zum Sitz der Frömmigkeit, der Mäßigkeit und der Gelehrsamkeit; mit Privilegien aller Art ausgestattet und zu großem Reichtum gelangt, gerieten sie in Verfall; durch Benedikt (s.d.) von Aniane reformiert, wurden sie durch eine vom K. zu Cluny ausgehende Bewegung im 10. Jahrh. die Träger der hierarchisch-kath. Tendenzen. Infolge der Reformation minderte sich die Zahl der K. beträchtlich; 1781 wurden sie in Österreich teilweise, 1789 in Frankreich sämtlich aufgehoben, doch schon unter Papst Pius VII. ihre Wiederherstellung eifrig betrieben. In Italien wurden die K. 1866, in Preußen 1875 (außer den für die Krankenpflege) aufgehoben, hier aber 1887 teilweise wieder zugelassen; in Frankreich sind seit 1880 und durch das Kongregationsgesetz von 1901 nur die staatlich autorisierten K. geduldet; in Rußland ist ihre Zahl beschränkt. (S. Orden, geistliche).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 977.
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