[350] Papst (Pabst, vom griech. Pappas, lat. Papa, Vater), ursprünglich Ehrenname für jeden Bischof, seit dem 11. Jahrh. ausschließlich Titel des Bischofs zu Rom, der, gehoben durch die ruhmvolle Geschichte und die Bedeutung seiner Residenz und unterstützt durch die früh aufgekommene Überlieferung von Petri Bevorzugung unter den Aposteln und dessen 25jährigem röm. Bistum, als »Nachfolger Petri« schon seit dem 2. ökumen. Konzil zu Konstantinopel (381) als der erste unter den fünf Patriarchen (s.d.) galt und durch die Synode zu Sardica 343 und ein Dekret Valentinians III. 445 als Primas der Bischöfe anerkannt worden war. Der Widerspruch hiergegen dauerte selbst im Okzident bis ins 8. Jahrh. fort; doch bahnten mächtige Päpste, wie Leo d. Gr., Gregor d. Gr. etc. durch ausgedehnten Grundbesitz, geschickte Benutzung günstiger Gelegenheiten, durch eine feste Orthodoxie und Gründung zahlreicher neuer Kirchen, die der Apostelkirche in Rom streng untergeordnet wurden, den Weg zur Kirchenherrschaft. Dieselbe gelangte dann nach der Gründung des Kirchenstaates (s.d.) bes. durch die Stütze, welche das Papsttum an dem neu erstandenen abendländ. Kaisertum gewann, sowie durch die Pseudoisidorischen Dekretalen (s.d.), welche das Interesse der Bischöfe unmittelbar an Rom knüpften, zu allgemeiner Geltung. Nach einer Periode tiefen Verfalls im 10. und 11. Jahrh., begann Gregor VII. (1073-85) die Idee einer päpstl. Universalmonarchie durchzuführen, die nach dem Siege des Papsttums über das Kaisertum (s. Investiturstreit) durch Innozenz III. (1198-1216) ihrer Verwirklichung am nächsten gebracht ward. Seit der Verlegung ihrer Residenz nach Avignon (1309), bes. seit dem großen Schisma (s.d.), sank die geistl. und weltliche Macht der P. bedeutend. Dennoch blieben sie im 15. Jahrh. den Reformtendenzen der Konzilien gegenüber Sieger und, obwohl durch die deutsche Reformation im 16 Jahrh. fast die Hälfte des Abendlandes für das Papsttum verloren ging, gewann es durch die zugleich mit einer innern Regeneration sich vollziehende Gegenreformation seit 1580 und durch die Unterstützung der Jesuiten neuen Einfluß. Infolge des Zurücktretens der kirchlichen Interessen hinter die polit. selbst in kath. Staaten seit den Zeiten Ludwigs XIV., sank das Papsttum allmählich zum ital. Fürstentum herab, das allen Wechselfällen polit. Umgestaltung unterlag, bis es 1870 seine weltliche Macht ganz verlor; doch blieb dem P. die Stellung der weltlichen Souveräne. Hingegen erfuhr das Papsttum, dank der Vorarbeit der verschiedenen Restaurations- und Reaktionsepochen des 19. Jahrh. unter Pius IX. sowie bes. unter dem großen Diplomaten Leo XIII. durch das Unfehlbarkeitsdogma einen ungeheuren Aufschwung seines geistl. Einflusses [Hierzu Beilage: ⇒ Päpste.] – Die Papstwahl, ursprünglich vom Klerus, Adel und Volk zu Rom vollzogen und vom byzant. Kaiser bestätigt, seit 10. Jahrh. ganz unter Einfluß des röm. Adels, ward 1059 von Nikolaus II. als alleiniges Recht den Kardinälen zugesprochen, während die deutschen Kaiser bis ins 12. Jahrh. das Bestätigungsrecht behaupteten. Alexander III. gab 1179 die genauern Bestimmungen dieser Wahl; Gregor X. führte 1274 das Konklave (s.d.) ein. – Vgl. Wattenbach (1876), [350] Pastor (4 Bde., 4. Aufl. 1901-6), Langen »Geschichte der röm. Kirche« (4 Bde., 1881-93), Ranke (3 Bde., 10. Aufl. 1900); Grisar, »Geschichte Roms und der P. im Mittelalter« (1901 fg.); vom Bach, »Geschichte der P. bis zu Gregor XVI.« (1902); Prinz Lobkowitz, »Statistik der P.« (1905).