Barnim [2]

[389] Barnim, Name mehrerer Herzöge von Pommern, bemerkenswert: 1) B. I., geb. um 1209, gest. 13. oder 14. Nov. 1278, Sohn Bogislaws II. von Pommern-Stettin und der Prinzessin Miroslawa von Pomerellen, regierte seit 1226, zunächst unter Vormundschaft seiner Mutter, in dem Teilherzogtum Pommern-Stettin. Der dänischen Lehnsherrschaft durch Vertrag von 1225 entledigt, bekämpfte er jahrelang die Ansprüche Brandenburgs, dem Kaiser Friedrich II. 1231 die Lehnshoheit über Pommern bestätigt hatte, mußte aber 1250 die brandenburgische Lehnshoheit anerkennen und die Ukermark abtreten. Dafür erwarb er das Ländchen Wolgast von dem Fürsten von Rügen. Nach dem Tode seines Vetters Wratislaw III. 1264 vereinigte B. ganz Pommern unter seiner Herrschaft. Verdienste erwarb er sich durch die planmäßige Germanisierung seines Landes (Gründung von Klöstern und Städten nach deutschem Recht). Er war dreimal vermählt; seine Nachfolger: Bogislaw IV. und Otto I., entsprossen jener wahrscheinlich der Ehe mit Margarete, Herzogin von Braunschweig, dieser dermit Mathilde, Markgräfin von Brandenburg.

2) B. III., Herzog von Pommern-Stettin, geb. um 1303, gest. 24. Aug. 1368, Sohn des Herzogs Otto I. und der Gräfin Elisabeth von Schwerin, nahm seit 1320 als Mitregent an den Kämpfen seines Vaters gegen das Haus Wittelsbach teil. Sein Sieg am Kremmer Damm über die Brandenburger (1. Aug. 1332) hatte die erstrebte Aufhebung der Lehnshoheit und die Erteilung der Reichsunmittelbarkeit an die Herzogtümer zur Folge (1338); doch wurde Brandenburg die Erbfolge in Pommern zugesichert, eine Bestimmung, die 1348 wieder aufgehoben ward. Seit dem Tode seines Vaters (1344) regierte B. allein, schloß sich an Karl IV. an und unterstützte den falschen Waldemar gegen Brandenburg durch einen Einfall in die Ukermark (1343). Nachdem er sich 1350 mit dem Markgrafen Ludwig ausgesöhnt, erwarb er im Frieden zu Oderberg 1354 die östliche Ukermark. Er war mit Agnes von Braunschweig vermählt, die ihm vier Söhne gebar. Vgl. J. B. Steinbrück, Das Leben Barnims des Großen (Stettin 1775).

3) B. XI., Sohn Herzog Bogislaws X. und der polnischen Prinzessin Anna, geb. 2. Dez. 1501, gest. 2. Nov. 1573 in Stettin, regierte seit 1523 gemeinsam mit seinem ältern Bruder, Georg. Durch den Grimnitzer Vertrag 1529 erhielten sie die Reichsunmittelbarkeit Pommerns bestätigt, sicherten aber Brandenburg aufs neue die Erbfolge zu. Nach seines Bruders Tode teilte B. mit seinem Neffen Philipp und erhielt das Herzogtum Pommern-Stettin. Mit ihm führte er 1534 die Reformation ein, trat 1536 dem Schmalkaldischen Bunde bei, beteiligte sich aber nicht am Schmalkaldischen Krieg. Im Erbvertrag zu Jasenitz 1569 überließ er seinem Großneffen Johann Friedrich die Regierung. Seine Gemahlin Anna von Braunschweig-Lüneburg gebar ihm zwei (jung verstorbene) Söhne und fünf Töchter.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 389.
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