Festmachen

[472] Festmachen, die Anwendung geheimer Mittel, um sich angeblich gegen Hieb, Stich und Schuß zu sichern oder auch um andre Personen, z. B. Diebe, Angreifer, zu zwingen, stehen zu bleiben, ohne sich rühren zu können. Die letztere Kunst (Bannen) besteht in einem Bannspruch, dessen Kraft von Dämmerung zu Dämmerung, entweder einen Tag oder eine Nacht hindurch, währen soll, wenn nicht vorher ein Lösespruch sie aufhebt; die erstere (Hartmachen) kam besonders unter den Soldaten bei der Verbreitung der Schießwaffen zum Kriegsgebrauch auf. Am stärksten grassierte dieser Aberglaube im Dreißigjährigen Krieg, und Grimmelshausens »Simplicius Simplicissimus« weiß viele Beispiele vom F. zu erzählen. Es wurden hierzu außer den schon aus dem griechischen und germanischen Altertum (Achilleus, Siegfried) bekannten Manipulationen, Sprüchen und Salbungen, verschiedene Zeremonien (z. B. Schießen nach einem Kruzifix) vorgenommen oder bestimmte Talismane, namentlich die Allermannsharnisch-Wurzel (Radix victorialis) oder St. Georgs- und Nothemden (s.d.), angewendet. Schon Wolfdietrich in dem gleichnamigen alten Gedicht empfing von Frau Sigeminne ein seiden Georgshemd, das ihn schützte. Den Namen Passauer Kunst erhielt dieses F., weil ein Scharf richter zu Passau 1611 vorgab, ein Mittel zu besitzen, um jemand so hart zu machen, daß Kugel und Säbel von ihm abprallen müßten, und den dortigen Soldaten talergroße und mit allerlei wunderlichen Figuren bezeichnete Papierblättchen verkaufte, die sie unter gewissen geheim gehaltenen Prozeduren verschlingen mußten. Noch in den letzten Kriegen fand man bei sehr vielen türkischen, italienischen, französischen und bayrischen Soldaten derartige auf bloßem Leibe getragene Schutzmittel. Vgl. den Abschnitt über »F. und Waffenzauber aus dem Dreißigjährigen Kriege« in G. Freytags »Bildern aus der deutschen Vergangenheit«, Bd. 2. – In der Jägersprache bedeutet F.: die Spur eines Wildes so lange verfolgen, bis man den Aufenthaltsort weiß.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 472.
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