Kastration

[732] Kastration, die Entfernung der Geschlechtsdrüsen bei Menschen u. Tieren, eine Operation, deren Folgen beweisen, daß die zahlreichen außerhalb der Geschlechtsorgane vorkommenden Differenzen der Geschlechter nicht in der ursprünglichen Organisation unweigerlich gegeben sind, sondern erst mit der Entwickelung der Keimdrüsen und der Keime sich entfalten. Nach Entfernung der Hoden bei Knaben (Entmannung) wird der Körperbau zart, die Haut fettreich, der Kehlkopf bleibt um ein Drittel zu klein, die Stimme wird hoch (s. Kastrat), der Brustkorb wie beim Weibe schmal, das Becken weit; es entwickelt sich kein Bart, und war er bereits vorhanden, so fällt er aus. Wurden die Hoden in früher Jugend entfernt, so verschwindet mit dem Zeugungsvermögen auch das Begattungsvermögen. Werden beim Weibe beide Eierstöcke vor Beginn der Menstruation entfernt, so bildet sich ein großer muskulöser Körper ohne Busen und ohne entwickelte Brustwarze, Becken und Fettentfaltung nehmen männlichen Charakter an, und Menstruation tritt nicht ein. Werden entwickelte Frauen kastriert, so tritt frühzeitige Zurückbildung der Geschlechtsorgane ein, die Menstruation hört auf, und es treten die Erscheinungen des Klimakteriums (s. Klimakterische Jahre) ein. Ähnliche Beobachtungen macht man bei Tieren. Kapaunen, Poularden und andre Kastraten mausern nicht mehr. Junge Hirsche erzeugen nach Verletzung an den Hoden keine Geweihe, ältere wechseln sie nicht mehr. Werden sie kastriert, wenn sie gerade die Geweihe abgeworfen haben, so setzen sie keine neuen auf. Ochsen bekommen Hörner, die denen der Kuh ähnlicher sind, Eber bekommen keine Hauer, Hähne keinen Kamm und keinen Sporn. Das Fleisch kastrierter Tiere wird zarter, sie mästen sich leichter als unverletzte, ihre Sinnesart wird ruhiger, weniger reizbar. Ochsen werden größer als Bullen. Alle diese Erscheinungen zeigen einen großen, in seiner Wirkungsweise noch nicht völlig geklärten Einfluß der Geschlechtsdrüsen auf zahlreiche Gewebe des Körpers. Vgl. Rieger, Die K. in rechtlicher, sozialer und vitaler Hinsicht (Jena 1900); Möbius, Über die Wirkungen der K. (Halle 1903). – In der Heilkunde entfernt man die Hoden bei Krebs oder gelegentlich bei Prostatavergrößerungen. Die Eierstöcke werden herausgenommen bei schweren Erkrankungen derselben, der Gebärmutter oder der Scheide und bei Neurosen, die durch Ovarienleiden oder Menstrualvorgänge unterhalten werden. Castration [732] utérine. Entfernung der Gebärmutter; Castratio uterina atmocaustica, Behandlung der Gebärmutter mit Wasserdampf (Vaporisation, s. d.).

K. bei Haustieren wird bei männlichen und weiblichen Tieren meist zu wirtschaftlichen Zwecken vorgenommen, ist eine für die Nutzung der Tiere z. T. unentbehrliche Maßregel und als solche zu beurteilen. Hengste und Stiere lassen sich zwar auch zur Arbeit benutzen, bleiben aber durch ihr Temperament gefährlich (weshalb Einstellung von Hengsten in der deutschen Armee ausgeschlossen ist), während Wallache und Ochsen leichter zu behandeln und daher leistungsfähiger sind. Ebenso begünstigt die K., wie bekannt, den Fettansatz und macht die Mast viel ergiebiger. Schweine würden sich ohne K. nur schwer mästen lassen, weshalb sie, soweit sie nicht zur Zucht verwendet werden sollen, ganz allgemein kastriert werden und zwar beide Geschlechter schon als 5–10 Wochen alte Ferkel, die das kunstlose Verfahren der sogen. Schweineschneider ohne Nachteile vertragen. Zu demselben Zweck werden Hähne kastriert (kapaunisiert). Wird eine Kuh nach dem Gebären (frischmilchend) kastriert, so liefert sie noch eine Zeitlang einen vorzüglichen Milchertrag und läßt sich dann besonders gut mästen. Im übrigen kastriert man Kühe auch zu Heilzwecken bei Stiersucht (s. d.). Stubenhunde und -Hündinnen werden oft kastriert, um die lästigen Äußerungen des Geschlechtstriebes aufzuheben. Das seit Jahrhunderten geübte Kastrationsverfahren ist durch moderne, den Regeln der Aseptik angepaßte Methoden und Instrumente verdrängt, soweit die K. von Tierärzten ausgeführt wird. Dies ist jetzt meistens der Fall bei der K. von Hengsten, obwohl auch hier noch teilweise sogen. Viehkastrierer tätig sind. Eine sehr schwierige Operation ist die K. der Spitzhengste (s. d.). Die K. von Stuten, die oft wegen übermäßiger Rossigkeit und dadurch erschwerter Benutzung zum Dienst erwünscht wäre, ist unausführbar, weil die Stute den zur Entfernung der Eierstöcke nötigen Eingriff in die Bauchhöhle nicht verträgt. Die K. der Kuh, die von der Scheide aus vorgenommen wird, ist zwar eine schwierige, aber bei wissenschaftlicher Ausführung ungefährliche Operation. Bei Hündinnen muß die K. tierärztlich kunstgerecht (durch Flankenschnitt) ausgeführt werden, ebenso bei erwachsenen Sauen, während die K. der Ferkel beiderlei Geschlechts, der jungen Stiere und Schafböcke in der Regel dem Viehkastrierer überlassen bleibt. Das Kastrieren der Hähne, dexen Hoden in der Bauchhöhle liegen, erfordert eine Öffnung des Bauches, die aber leicht ertragen und von geübten Geflügelwärterinnen ausgeführt wird. Vgl. Günther, Das Kapaunen der Hähne (Berl. 1890); L. Hoffmann, Über die K. der Haustiere (Leipz. 1892). - Parasitäre K., s. Schmarotzer.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 732-733.
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